KGL fordert grundlegende Anpassungen bei der Ökologisierung der Verkehrssteuern
Der KGL kämpft aktiv für eine möglichst rasche Reduktion des CO2-Ausstosses und steht zum Ziel von CO2-Netto-Null per 2050. Er unterstützt deshalb mit Informationen und Veranstaltungen seine Mitglieder bei der Ökologisierung ihrer Transporte und Verkehrsmittel. Diese ist bereits voll im Gange und sie beschleunigt sich laufend, da die entsprechenden zahlbaren Fahrzeuge auf den Markt kommen und die nötige Lade-Infrastruktur am Entstehen ist. Der KGL befürwortet ein konsequentes Verursacherprinzip und deshalb auch die Stossrichtung der Ökologisierung des motorisierten Individualverkehrs. Zusätzliche Anreize, welche eine weitere Beschleunigung bewirken, sind zu begrüssen.
Das vorliegende Konzept ist aber noch nicht geeignet, die gesteckten Ziele zu erreichen. Die neue Bemessungsgrundlage nach Gewicht ist zwar sinnvoll. Das vorgesehene Bonus-Malus-System hingegen führt weder zu einer Beschleunigung der Ökologisierung, noch ist es sozial und nachhaltig: Da in wenigen Jahren grossmehrheitlich Elektroautos auf den europäischen Markt kommen werden, setzt der KGL grundsätzlich ein Fragezeichen zum angedachten Bonus-Malus-System bei den Verkehrssteuern. Die aktuell hohen Benzin- und Diesel-Preise führen zudem dazu, dass der Kauf eines effizienteren und im Verbrauch erheblich günstigeren Elektroautos (trotz ebenfalls gestiegenen Strompreisen) sowieso erwägt wird. Zudem würden gerade die kleinen und verbrauchsarmen Elektroautos weniger profitieren (Renault Zoe Z.E. 50 mit 68 kW gegenüber Tesla Model X Plaid mit 750 kW). Die temporäre Wirkung des Bonus bei den Verkehrssteuern ist deshalb (gerade bei Kleinwagen) für den KGL nicht plausibel und wird den Kaufentscheid wohl kaum beeinflussen. Zudem würde der Malus die Autokäufer bestrafen, die aus verschiedenen Gründen kein neues Elektroauto kaufen können (keine Lademöglichkeit, zu tiefes Einkommen, Neuwagen nicht sinnvoll (z. B. Baustellenautos im Gewerbe).
Soll die Ökologisierung des motorisierten Individualverkehrs trotz der bereits erhöhten Nachfrage noch beschleunigt werden, so könnten die finanziellen Anreize zum Kauf von emissionsarmen und energieeffizienten Motorfahrzeugen stärker gefördert werden, um die Preisdifferenz zwischen Verbrennern und Elektroautos zu minimieren. Dazu wäre die Schaffung eines verstärkten Anreizsystems effizienter (z.B. Einmalprämie bei der Fahrzeuganschaffung, Finanzierung von Ladestationen, Gutschriften oder Rabatte auf eine bestimmte Elektrizitätsmenge, Darlehen/Rabatt für PV-Anlage). Die neue Bemessungsgrundlage erachten wir aber als zweckmässig.
Im Weiteren wehrt sich der KGL gegen Technologieverbote. Aktuell sind Verbrennungsmotoren bezüglich ihrer CO2-Bilanz ungenügend. Bereits zeichnet sich aber ab, dass die synthetischen, CO2-neutralen E-Fuels schneller marktreif werden als noch vor zwei, drei Jahren angenommen. Damit ist die Verbrennungsmotor-Technik wieder als zukunftsfähig zu beurteilen. Dieser dynamischen und auch unberechenbaren technischen Entwicklung trägt die einseitig auf E-Mobilität ausgerichtete Verkehrssteuer nicht Rechnung.