13. Monatslohn und Gratifikation

Wann ist ein 13. Monatslohn oder eine Gratifikation geschuldet?

Veröffentlicht am
Janine Macho
Mandatsleiterin Recht, Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht geregelt. Geschuldet ist er nur, wenn er vertraglich vereinbart wurde. Steht im Arbeitsvertrag nichts dazu, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung eines 13. Monatslohnes. Richtet ein Unternehmen jedoch regelmässig einen 13. Monatslohn aus, ohne dass ein solcher im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann unter Umständen von einer stillschweigenden Änderung des Arbeitsvertrages ausgegangen werden. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall einen durchsetzbaren Anspruch auf Auszahlung.

Vom 13. Monatslohn abzugrenzen ist die Gratifikation (Bonus). Bei der Gratifikation handelt es sich um eine zu bestimmten Anlässen (z. B. Abschluss eines Geschäftsjahres) vom Arbeitgeber ausgerichtete, freiwillige Sondervergütung. Allerdings gilt auch hier: Wenn der Arbeitgeber über mehrere Jahre regelmässig und vorbehaltlos eine Gratifikation ausrichtet, kann ein Anspruch des Arbeitnehmers auf deren Auszahlung entstehen. Dem Arbeitgeber ist daher anzuraten, bei der Auszahlung einer Gratifikation konsequent einen Freiwilligkeitsvorbehalt anzubringen. Je länger eine Gratifikation jedoch regelmässig ausbezahlt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht trotz Freiwilligkeitsvorbehalt einen Anspruch desArbeitnehmers auf Auszahlung einer Gratifikation annimmt. Eine Gratifikation darf ausserdem im Vergleich zum eigentlichen Lohn nur zweitrangige Bedeutung haben: Wenn der Grundlohn eines Arbeitnehmers sehr tief ist, aber dann vom Arbeitgeber eine hohe Bonuszahlung ausgerichtet wird, ist die Gratifikation als Lohnbestandteil zu qualifizieren, auf welche der Arbeitnehmer somit einen Anspruch hat.

Modal zum Teilen dieser Seite
  1. Sie befinden sich hier: Home - KGL
  2. Gut zu wissen
  3. 13. Monatslohn und Gratifikation