Aktionärbindungsvertrag dient KMU

Frage: Ich besitze Aktien eines KMU und habe von der Möglichkeit eines Aktionärbindungsvertrags gehört. Worum handelt es sich dabei und welche Vorteile bringt ein solcher Vertrag?

Veröffentlicht am
Jasmin Felder
Rechtsanwältin Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

In einem Aktionärbindungsvertrag (ABV) werden Vereinbarungen über Rechte und Pflichten einzelner Aktionäre getroffen. Die Gründe für den Abschluss eines solchen können sehr unterschiedlich sein. Ein ABV eignet sich auch für KMU und ist insbesondere von zentraler Bedeutung, um Streitigkeiten unter den Aktionären zu verhindern und die Stabilität in der Unternehmensleitung sicherzustellen. Er wird in der Praxis überdies oft als Instrument zur Planung der Unternehmensnachfolge eingesetzt. Die Aktionäre können spezifisch ihre Interessen regeln und somit die Zusammenarbeit der Verantwortungsträger festlegen sowie das Gedeihen und die Fortführung der Gesellschaft bestimmen. Die Gestaltungsmöglichkeiten des ABV sind sehr vielfältig. Möglicher Regelungsgegenstand ist die Stimmbindung der Aktionäre, welche die Parteien verpflichtet, ihre Stimmausübung an der Generalversammlung im Sinne der beteiligten Aktionäre zu tätigen. Am häufigsten werden in einem ABV zudem die Folgen geregelt, wenn ein Aktionär seine Aktien an einen anderen Aktionär oder Dritten zu veräussern beabsichtigt. Hierzu dienen Verfügungsbeschränkungen wie Kauf-, Vorkaufs- und Vorhandrechte zugunsten der übrigen Aktionäre. Möglich sind ferner Regelungen betreffend Vertretungsrechte im Verwaltungsrat, Dividenden- und Vergütungspolitik sowie Konkurrenzverbote. Empfohlen wird, die konkreten Bedürfnisse der Gesellschaft zu eruieren und den ABV individuell auszugestalten. Vorformulierte Vertragswerke bilden die konkreten Interessen oft ungenügend ab.

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