Wer bisher als Rechnungssteller zugewartet hat, muss sich nun definitiv sputen. Ab 1. Oktober können für Zahlungen die alten orangen und roten Einzahlungsscheine nicht mehr verwendet werden. Nur noch QR-Rechnungen sind gültig. Das heisst: Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sollten Rechnungsteller Kundinnen und Kunden keine Einzahlungscheine ohne QR-Code schicken. Denn will die Kundschaft diese beispielsweise nach der üblichen 30-tägigen Zahlungsfrist im Oktober begleichen, wird es nicht gehen. Jegliche Zahlungen ohne QR-Code werden abgewiesen – unabhängig davon, ob man es per E-Banking, Post oder Bank probiert.
Ebenfalls zu beachten sind laufende Daueraufträge. Falls diese auf alten Einzahlungscheinen basieren, müssen diese aufdatiert werden. Rechnungsempfänger brauchen von Rechnungsstellern eine neue QR-Rechnung, damit Daueraufträge als QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz – diese gilt als Ersatz für orangen Einzahlungsscheine – ausgeführt werden.
Spät dran? Das gilt es jetzt noch zu tun
Rechnungssteller ohne QR-Rechnungen sollten sich so schnell wie möglich bei ihrer Bank melden oder die oft vorhanenden Wegleitungen auf deren Homepages beachten. Bei denjenigen, die eigenen Zahlungen ohne Soft- und Hardware-Unterstüztung auslösen, sollte die Umstellung schnell möglich sein. Die Banken bieten ihren Kunden in der Regel die Möglichkeit QR-Rechnungen zu bestellen oder diese selbst im E-Banking zu generieren. Unternehmen, die Software-Lösungen verwenden, brauchen vor allem ihre QR-IBAN-Nummer. Zudem muss geprüft werden, ob der Softwarepartner QR-Rechnungen untersützt. Einige Banken bieten zudem einen Prüfservice mit Musterzahlungseingängen. Ein schnelles Vorgehen lohnt sich, da es ab Oktober bei den Support-Hotlines zu Überlastungen kommen könnte.
Modernisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs
Die QR-Rechnung hat den Vorteil, dass ohne das eigene Zahlungsverhalten zu ändern, digitale und papierbasierte Zahlungsvorgänge verbunden werden. Zudem verlangen Geldwäsche-Regulationen nach mehr Daten. Im Gegensatz zu den alten Einzahlungsscheinen ist es mit der QR-Rechnung nun möglich, den gesamten Datensatz sowohl mit Angaben zum Rechnungssteller, als auch dem Schuldner zu sehen.