Alte Einzahlungsscheine: Die letzte Chance, bevor nichts mehr geht

Rechnungssteller aufgepasst: Seit Monaten wird darauf hingewiesen und ab 1. Oktober gilts nun definitiv ernst. Ab nächsten Monat werden jegliche Zahlungen mit den bisherigen orangen und roten Einzahlungsscheinen strikt abgewiesen. Unabhängig ob beim E-Banking oder am Post- und Bankschalter: Es wird nur noch die neue QR-Rechnung akzeptiert.

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Wer bisher als Rechnungssteller zugewartet hat, muss sich nun definitiv sputen. Ab 1. Oktober können für Zahlungen die alten orangen und roten Einzahlungsscheine nicht mehr verwendet werden. Nur noch QR-Rechnungen sind gültig. Das heisst: Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sollten Rechnungsteller Kundinnen und Kunden keine Einzahlungscheine ohne QR-Code schicken. Denn will die Kundschaft diese beispielsweise nach der üblichen 30-tägigen Zahlungsfrist im Oktober begleichen, wird es nicht gehen. Jegliche Zahlungen ohne QR-Code werden abgewiesen – unabhängig davon, ob man es per E-Banking, Post oder Bank probiert.  
Ebenfalls zu beachten sind laufende Daueraufträge. Falls diese auf alten Einzahlungscheinen basieren, müssen diese aufdatiert werden.  Rechnungsempfänger brauchen von  Rechnungsstellern eine neue QR-Rechnung, damit Daueraufträge als QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz – diese gilt als Ersatz für orangen Einzahlungsscheine – ausgeführt werden.

Spät dran? Das gilt es jetzt noch zu tun
Rechnungssteller ohne QR-Rechnungen sollten sich so schnell wie möglich bei ihrer Bank melden oder die oft vorhanenden Wegleitungen auf deren Homepages beachten. Bei denjenigen,  die eigenen Zahlungen ohne Soft- und Hardware-Unterstüztung auslösen, sollte die Umstellung schnell möglich sein. Die Banken bieten ihren Kunden in der Regel die Möglichkeit QR-Rechnungen zu bestellen oder diese selbst im E-Banking zu generieren. Unternehmen, die Software-Lösungen verwenden, brauchen vor allem ihre QR-IBAN-Nummer. Zudem muss geprüft werden, ob der Softwarepartner QR-Rechnungen untersützt. Einige Banken bieten zudem einen Prüfservice mit Musterzahlungseingängen. Ein schnelles Vorgehen lohnt sich, da es ab Oktober bei den Support-Hotlines zu Überlastungen kommen könnte.

Modernisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs
Die QR-Rechnung hat den Vorteil, dass ohne das eigene Zahlungsverhalten zu ändern, digitale und papierbasierte Zahlungsvorgänge verbunden werden. Zudem verlangen Geldwäsche-Regulationen nach mehr Daten. Im Gegensatz zu den alten Einzahlungsscheinen ist es mit der QR-Rechnung nun möglich, den gesamten Datensatz sowohl mit Angaben zum Rechnungssteller, als auch dem  Schuldner zu sehen.

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