«Ansiedlungen neuer Firmen wären fast ausgeschlossen»

Regierung und Parlament lehnen Verfassungs- und Gesetzesinitiative über den künftigen Kulturlandschutz im Kanton Luzern ab, präsentieren dafür einen Gegenvorschlag, der von einem bürgerlichen Komitee unterstützt wird. Kampagnenleiter Christian Ineichen gibt Auskunft.

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Christian Ineichen, warum lehnen Sie die Verfassungsinitiative ab?

Da Luzern keine sogenannte «Vollverfassung» hat, die alle staatlichen Aufgaben detailliert beschreibt, sondern sich auf die Erwähnung der wichtigsten Staatsaufgaben beschränkt, käme ein explizites Festschreiben des Kulturlandschutzes einer Bevorzugung gegenüber allen anderen Staatsaufgaben gleich. Das macht weder staatspolitisch noch juristisch Sinn.

Und warum lehnen Sie die Gesetzesinitiative ab?

Weil diese weiter geht als ein Moratorium und die Entwicklung des Kantons Luzern massiv erschwert. Zudem widerspricht sie sich selber: Die Zersiedelung würde geradezu gefördert, weil selbst bereits eingezontes Land nicht mehr überbaut werden dürfte und an die Peripherie ausgewichen werden müsste. Dies steht in krassem Widerspruch zum Grundsatz des verdichteten Bauens gemäss dem eben erst revidierten Raum- und Planungsgesetz (RPG).

Was würde die Annahme der Kulturlandinitiativen für die Wirtschaft bedeuten?

Ansiedlungen neuer Firmen wären praktisch ausgeschlossen. Kulturland dürfte nur noch von bestehenden Firmen beansprucht werden – und auch das nur, falls sieben neue Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gesetzesinitiative ist klar wirtschafts- und gewerbefeindlich.

Welches sind diese Voraussetzungen?

Eingezont dürfte künftig nur noch werden, wenn andernorts vollumfänglich kompensiert wird. Öffentliche Anlagen wie Schulen, Sportplätze, Spitalbauten, Infrastrukturbauten oder neue Gewerbezonen könnten kaum mehr realisiert werden, weil die dazu notwendige Fläche nicht kompensierbar ist. Dasselbe gilt auch für die Landwirtschaft, wo zum Beispiel der Ersatz von Anbindställen durch Laufställe nicht mehr möglich wäre. Dass die Initiative durch die Verhinderung neuer Bauten selbst die Umsetzung der Energiestrategie 2050 unterläuft, dürfte zusätzlich nicht im Interesse der Initianten liegen. Da selbst bereits eingezontes Land nicht mehr überbaut werden dürfte, drohen der öffentlichen Hand hohe Entschädigungsforderungen.

Ihr Komitee wirbt für den Gegenvorschlag der Regierung. Aus welchem Grund?

Der Schutz des Kulturlandes ist ein unbestrittenes Anliegen. Die Initiativen sind allerdings viel zu radikal. Der Gegenvorschlag zieht Massnahmen zeitlich vor, die der Kanton Luzern mittelfristig ohnehin hätte anpacken müssen. Wenn dadurch eine Initiative mit extremen Auswirkungen verhindert werden kann, ist allen gedient. Der Gegenvorschlag ist moderat, pragmatisch und vor allem umsetzbar

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