«Beim Kanton Luzern sind aktuell 65 Mitarbeitende 65 Jahre und älter»

Seit acht Jahren dürfen Angestellte der kantonalen Verwaltung und kantonale Lehrpersonen bis zum Erreichen des 70. Altersjahres weiterbeschäftigt werden – wenn es für beide Seiten Sinn ergibt. Roland Haas, der Leiter der Dienststelle Personal, sagt im Interview, was die Hintergründe und die Vorteile dieser Möglichkeit sind. Und was der Nutzen für den Kanton ist.

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Beim Kanton Luzern dürfen Angestellte bis zum 70. Geburtstag weiterarbeiten. Seit wann besteht diese Möglichkeit und was ist der Grund für diese Richtlinie, Roland Haas?
Seit dem 1. August 2016 dürfen Angestellte der kantonalen Verwaltung und kantonale Lehrpersonen bis zur Erfüllung des 70. Altersjahrs (weiter-)beschäftigt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Anstellung darüber hinaus möglich. Zuvor durften Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung nur im Einzelfall und nur bis zur Erfüllung des 68. Altersjahrs beschäftigt werden.

Mit der Gesetzesänderung sollte den Führungskräften ein Instrument zur Verfügung gestellt werden, mit dem sie gezielt vom Knowhow und der Erfahrung von älteren Personen profitieren sowie Personalengpässe überbrücken können. Gleichzeitig wurde für die Angestellten die Flexibilität bezüglich des Altersrücktritts erweitert und älteren, leistungsfähigen Angestellten neu attraktive Optionen für die stufenweise Pensionierung geboten. Insbesondere sind auch Kurzeinsätze (wie beispielsweise Stellvertretungen in Schulen) nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters möglich.

Ist das Bedürfnis gross, über das ordentliche Pensionsalter von 65 Jahren hinaus arbeiten zu können?
Aktuell sind beim Kanton Luzern 65 Mitarbeitende 65 Jahre und älter. Dies entspricht weniger als einem Prozent aller Mitarbeitenden. In den letzten Jahren ist aber eine Zunahme erkennbar.

Gibt es irgendwelche Voraussetzungen zu erfüllen?
Für die Angestellten gibt es keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung bis zum 70. Altersjahr. Die zuständige Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine solche im konkreten Einzelfall sinnvoll ist. Explizite Voraussetzungen gibt es keine. Die betroffene Person muss jedoch für die entsprechende Anstellung geeignet sein und den Leistungsansprüchen an ihre Funktion genügen.

In welchen Bereichen sind diese Personen tätig? Und in was für einem Pensum?
Der grösste Teil der Mitarbeitenden im Alter von 65 Jahren und älter ist beim Bildungs- und Kulturdepartement tätig. Es handelt sich hauptsächlich um Lehrpersonen, die im Durchschnitt in einem Arbeitspensum von 50 Prozent arbeiten.

Eine wichtige Anmerkung: Bei Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste endet das Arbeitsverhältnis am Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Altersjahr erreichen.

Welche Erfahrungen hat der Kanton mit dieser Regelung bislang gemacht?
Gerade dort, wo das Fachwissen auf wenige Schultern verteilt ist und der Arbeitsmarkt ausgetrocknet ist, ist es extrem wertvoll, dass die Dienststellen aktiv auf diese Mitarbeitendenkategorie zugehen dürfen.

Was sind die Vorteile dieser Arbeitsverlängerung für den Kanton?
Durch die Weiterbeschäftigung älterer Mitarbeitenden kann ein effektiver Wissenstransfer gewährleistet werden. So kann Wissen und Erfahrung systematisch weitergegeben werden, bevor Mitarbeitende in den Ruhestand gehen.

Viele ältere Mitarbeitende sind bereit, in Teilzeit oder auf Projektbasis weiterzuarbeiten. Diese Flexibilität kann dem Kanton helfen, personelle Engpässe zu überbrücken und auf wechselnde Arbeitsanforderungen zu reagieren.

Gehen die Verantwortlichen aktiv auf Mitarbeitende zu, die sie über das Pensionsalter weiterbeschäftigen möchten?
In etwa der Hälfte der Fälle geht die Dienststelle aktiv auf die Mitarbeitenden zu, in der anderen Hälfte der Fälle melden sich die Mitarbeitenden bei der Dienststelle.

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