Antwort
Die Notwendigkeit eines Organisationsreglements hängt nicht von der Unternehmensgrösse ab, sondern von der Art und Weise, wie das Unternehmen organisiert ist. Es wird unterschieden, ob der Verwaltungsrat auch die Geschäftsführung ausübt oder ob er sich auf die reinen VR-Tätigkeiten konzentriert und für die operative Leitung Geschäftsführer einsetzt. Für das rechtswirksame Delegieren der operativen Leitung an Geschäftsführer ist ein Organisationsreglement notwendig. Dieses wird vom Verwaltungsrat erlassen und definiert die Geschäftsführung und die dafür erforderlichen Funktionen, es umschreibt deren Aufgaben und regelt insbesondere die Berichterstattung an den Verwaltungsrat. Wird die Geschäftsführung in dieser Form delegiert, führt dies zu einer Haftungsreduktion des Verwaltungsrats. Er haftet für die an die Geschäftsführung delegierten Aufgaben nicht mehr umfassend, sondern nur noch für eine sorgfältige Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Geschäftsführer. Sobald der Verwaltungsrat Ihres Unternehmens die Geschäftsführung nicht mehr selber ausüben möchte, empfiehlt es sich, aus Organisations- und Haftungsgründen ein schriftliches Organisationsreglement zu erstellen. Darüber hinaus kann das Organisationsreglement auch weitere Themen für die Zusammenarbeit im Verwaltungsratsgremium regeln wie Sitzungsart und -rhythmus, Beschlussfassung und -fähigkeit sowie Protokollführung.