Von der OECD-Mindesteuer sind zwar nur sehr wenige Luzerner Unternehmen betroffen. Besagte Gruppe mit rund 15 Firmen ist aber für die Einnahmen aus den Unternehmenssteuern existenziell wichtig für den Kanton. Und entsprechend ist die Strategie auch alternativlos, den durch die internationale Mindeststeuer hervorgerufenen, sehr erheblichen Nachteil in Sachen Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu kompensieren. Gleichzeitig fliessen dem Kanton Luzern ohne eigenes Zutun steuerliche Mehreinnahmen zu. Mittel also, die grundsätzlich gar nicht in seinem Interesse sind und die darum in so hohem Umfang wie möglich und mit den dafür geeigneten Massnahmen der Wirtschaft wieder zur Verfügung zu stellen sind.
Dass dies für den Kanton Luzern eine herausfordernde wirtschafts- und finanzpolitische Ausgangslage ist, wird vom KGL anerkannt. Ebenso ist es folglich eine Herausforderung für den Regierungsrat, eine hierzu passende, mehrheitsfähige Gesetzgebung vorzulegen. Ein stabiler politischer Kompromiss ist erforderlich. Dabei ist ein regelrechter Paradigmenwechsel zu vollziehen. Denn der Kanton Luzern verfolgt seit Jahren eine gegenteilige und inzwischen sehr erfolgreiche Strategie mit tiefen (Unternehmens-)Steuern in einem schlanken Staatsbetrieb. Die erforderliche Neuausrichtung hin zu einem Förder- und Subventionssystem ist aus wirtschaftsliberaler Sicht grundsätzlich nicht erstrebenswert. Angesichts der veränderten internationalen Ausgangslage im Steuerwettbewerb ist die Neuausrichtung aber notwendig.
Zu erwarten ist aufgrund der ab 2026 zusätzlich verfügbaren Steuereinnahmen ein erheblicher politischer Verteilkampf. Um die absehbaren Forderungen aller Art kanalisieren zu können und weil die Höhe der OECD-Mehreinnahmen längerfristig nicht zuverlässig prognostizierbar ist, ist ein Grundkonsens über die Verwendung der Mittel unerlässlich. Der KGL hat sich darum in den Diskussionen in der Begleitgruppe zu den Standortförderungsmassnahmen wiederholt und dezidiert dafür stark gemacht, dass für die Verwendung der Mehreinnahmen so wenig gebundene, wiederkehrende Ausgaben wie möglich vorgesehen werden. Dass im Anteil für die öffentliche Hand nun erhebliche Mittel mit konkreten Summen etwa in die Kita- und Kulturförderung geleitet werden, ist für die politische Mehrheitsfindung zwar nachvollziehbar, aber eben aufgrund des Schwankungsrisikos der OECD-Mehreinnahmen fragwürdig. Ebenso dezidiert vertreten hat der KGL die Haltung, dass so viele Mittel aus den Mehreinnahmen wie möglich zurück in die Wirtschaft fliessen müssen. Entsprechend hat er auf dem nun vorliegenden Verteilschlüssel von 50:50 beharrt. Heisst: 50 Prozent der Mehreinnahmen müssen an die Wirtschaft zurückfliessen, 50 Prozent gehen an Kanton und Gemeinden. Wichtig ist insbesondere auch die Tatsache, dass die OECD-Mehreinnahmen grundsätzlich Schwankungen unterliegen. Das bedeutet, dass der Verteilmechanismus besagter Einnahmen skalierbar sein muss und in Botschaft und Gesetz entsprechend prozentuale Anteile zu verankern sind. Konkrete Summen sind explizit als modellhaft auszuweisen. Diese Positionen bekräftig der KGL mit dieser Vernehmlassung.
Der KGL als Vertreter der KMU-Wirtschaft betont die Wichtigkeit die Chancengerechtigkeit im System mit den direkten Fördermassnahmen für die Unternehmen: Das System muss so ausgestaltet sein, dass grundsätzlich so viele Firmen wie möglich Chancen zur Teilhabe sehen. Dies ist erstens wichtig für die Glaubwürdigkeit der Fördermassnahmen und zweitens zentral für die Verargumentierung gegenüber der überwiegenden Mehrheit der Luzerner Unternehmen, den KMU. Folglich ist vorzusehen, dass im Instrument des Luzerner Innovationsbeitrags (LIB) die Kriterien für die Förderberechtigung dergestalt optimiert werden, dass auch mittlere und kleine Betriebe - zumindest indirekt - teilhaben können. Eine indirekte Fördermöglichkeit für KMU besteht über projektbezogene Forschungsleistungen der Hochschule Luzern HSLU. Ein solcher oder ähnlicher Mechanismus ist einzuplanen, zumal der Forschungs- und Bildungsplatz Luzern als Standortfaktor generell in den Standortförderungsmassnahmen eine höhere, explizitere Gewichtung verdient.
Ausdrücklich zu begrüssen ist, dass die vorliegende Gesetzesgrundlage flexibel gestaltet ist. Es ist unabdingbar, dass sie bei Bedarf auch kurzfristig skalierbar und anpassbar ist. Dies insbesondere dann, wenn es zu massgeblichen Abweichungen der tatsächlichen Steuererträge kommt oder die internationalen Regulatorien Veränderungen erfahren. Denn das OECD-Mindeststeuersystem ist alles andere als in Stein gemeisselt, wie die stockende Umsetzung der Mitgliederländer zeigt. Zudem können sich auch die übergeordneten, internationalen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen sehr rasch ändern, wie man derzeit miterleben kann.
Zu den staatspolitischen und juristischen Herausforderungen in der Vereinbarkeit der OECD-Spielregeln mit den im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Massnahmen zur Luzerner Standortförderung äussert sich der KGL nicht. Dies zu bewerten, bzw. sicherzustellen, ist Aufgabe von Regierung und Verwaltung sowie den von ihnen beigezogenen Experten.