✔️ Wahl der Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform bestimmt, wie Ihre Firma strukturiert ist und wie Sie haften. Die häufigsten sind:
- Einzelunternehmen – Ideal für eine einzelne Person, einfache Gründung, Sie haften jedoch unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
- GmbH – Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eignet sich gut für kleinere bis mittlere Unternehmen. Hier haften die Gesellschafter nur mit dem eingebrachten Stammkapital (mindestens 20'000.–).
- AG – Die Aktiengesellschaft ist ideal für grössere Unternehmen oder Start-ups, die Investoren anziehen möchten. Das Mindestkapital beträgt 100'000.–, davon müssen 50'000.– bei der Gründung einbezahlt werden.
✔️ Name und Firmensitz
Der Name Ihrer Firma muss schweizweit einzigartig sein und darf keine Verwechslungen zulassen. Bei einem Einzelunternehmen muss der Familienname des Inhabers enthalten sein (z.B. Schreinerei Müller). Bei der GmbH und der AG ist der Name frei wählbar, sofern er keine Markenrechte verletzt. Der Firmensitz ist der Ort, an dem das Unternehmen ansässig ist.
✔️ Eintrag ins Handelsregister
Der Eintrag ins Handelsregister ist für die meisten Unternehmen (GmbH und AG) Pflicht. Bei einem Einzelunternehmen ab einem Jahresumsatz von 100'000.– Für den Eintrag müssen Sie die Statuten aufsetzen und öffentlich beurkunden lassen. Der Handelsregistereintrag macht Ihre Firma offiziell und verleiht ihr Rechtspersönlichkeit. In Luzern erfolgt der Eintrag beim kantonalen Handelsregisteramt.
✔️ Kapitalbeschaffung und Konto
Für eine GmbH oder AG ist die Hinterlegung des Stammkapitals respektive Aktienkapitals auf einem Kapitaleinzahlungskonto notwendig. Dieses Konto wird bei einer Bank eröffnet und das entsprechende Kapital hinterlegt. Nach dem Eintrag ins Handelsregister wird dieses Konto meist in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt.
✔️ Statuten, Gründungsurkunde
Die Statuten regeln die internen Abläufe und die Organisation der Firma. Bei einer AG oder GmbH müssen diese schriftlich erstellt und notariell beurkundet werden. Danach erfolgt die Gründungsversammlung, bei der die Firma offiziell gegründet wird. Für Einzelunternehmer ist ein Statut nicht zwingend – kann aber durchaus auch empfehlenswert sein.
✔️ AHV und Sozialversicherungen
Unabhängig von der Rechtsform müssen Sie sich bei der AHV/Ausgleichskasse anmelden, sobald Sie eine
Firma gründen. Je nach Unternehmensgrösse folgen auch Anmeldungen für die Unfallversicherung, BVG (Pensionskasse) und Familienausgleichskasse.
✔️ MWST-Registrierung
Falls Sie einen Jahresumsatz von mehr als 100'000.– erwarten, müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Mehrwertsteuer registrieren. Ab dann sind Sie verpflichtet, auf Ihren Produkten und Dienstleistungen die gesetzlich geltenden Mehrwertsteuersätze zu erheben.
✔️ Buchhaltung
Einzelunternehmen haben Buchführungspflicht ab 500'000.– Umsatz pro Jahr. Darunter reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Bei GmbH/AG gilt die Pflicht zur doppelten Buchführung. Es müssen hier auch Statuten, Jahresabschlüsse und Protokolle der Generalversammlungen stets ordentlich geführt sein.
✔️ Bewilligungen & Co.
In gewissen Branchen benötigen Sie spezielle Bewilligungen (beispielsweise Gastgewerbe, Handwerk). Erkundigen Sie sich, ob für Ihre Tätigkeit besondere Auflagen gelten und/oder ob spezifische Branchenregelungen bestehen, die zu beachten sind.
