Covid-19-Gesetz sichert Weiterführung der Finanzhilfen

Im Kanton Luzern setzen sich alle sechs im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie die Sozialpartner für ein Ja zum Covid-19-Gesetz ein. Das entsprechende Komitee ist auf Initiative des KMU- und Gewerbeverbandes Kanton Luzern entstanden.

Veröffentlicht am

Breite überparteiliche Allianz

Bisher hat sich der Bundesrat auf das in der Bundesverfassung vorgesehene Notrecht gestützt, um die Corona-Pandemie zu bewältigen. Dieses ist auf sechs Monate befristet und läuft demnächst aus. Das Covid-19-Gesetz ermöglicht es Bundesrat und Parlament, weiterhin rasch finanziell zu helfen, wenn die Entwicklung der Krise es nötig macht. Da eine Bürgervereinigung das Referendum ergriffen hat, befindet das Schweizer Stimmvolk am 13. Juni über die Vorlage. Im Kanton Luzern hat sich unter dem Lead des KMU- und Gewerbeverbandes Kanton Luzern (KGL) ein schlagkräftiges überparteiliches Pro-Komitee gebildet. Mit dabei sind der Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB) sowie die Fraktionspräsidenten aller sechs im Kantonsrat vertretenen Parteien: Adrian Nussbaum (CVP), Georg Dubach (FDP), Armin Hartmann (SVP), Claudia Huser (GLP), Marcel Budmiger (SP) sowie Korintha Bärtsch (G/JG).

«Nein würde KMU das Genick brechen»

«Am 13. Juni wird weder über die Masken- noch über die Homeoffice-Pflicht abgestimmt», stellt KGL-Direktor Gaudenz Zemp klar. «Auch nicht über Impfungen, oder darüber, wie lange die Restaurants geschlossen bleiben sollen.» All das sei im Epidemiengesetz geregelt, welches das Stimmvolk 2013 mit deutlicher Mehrheit angenommen hat. Ein Nein zur Vorlage führe also nicht zur Aufhebung irgendwelcher behördlicher Massnahmen, über die man durchaus geteilter Meinung sein könne. «Einzig die bereits zugesagten Finanzhilfen für Wirtschaft, Kultur und Sport könnten bei Bedarf nicht weiter ausbezahlt werden», so Zemp weiter. Das würde vielen Corona-gebeutelten KMU das Genick brechen – und viele Menschen in die Arbeitslosigkeit oder in die Sozialhilfe schicken.

Kurzarbeit wird ausgedehnt

Von einem Ja zur Vorlage würden aber nicht nur die Arbeitgeber ganz direkt profitieren, sondern auch die Arbeitnehmer. So garantiert das Covid-19-Gesetz laut LGB-Geschäftsleiter Marcel Budmiger, dass «bei tiefen Löhnen die volle Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet wird – und nicht nur 80 Prozent wie bisher». Ausserdem könnten dank dem Gesetz auch Lernende und temporär Angestellte Kurzarbeit beziehen.

Modal zum Teilen dieser Seite
  1. Sie befinden sich hier: Home - KGL
  2. Gut zu wissen
  3. Covid-19-Gesetz sichert Weiterführung der Finanzhilfen