Der Kantonale Richtplan wird gesamtheitlich revidiert

Der Richtplan des Kantons Luzern wird zurzeit überprüft und aktualisiert. Mit der aktuellen Revision werden wichtige Weichen für die Zukunft des Kantons gestellt. Darum bringt sich der KGL aktiv in den Prozess ein.

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Der Kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung im Kanton Luzern langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten. Er zeigt die künftige räumliche Entwicklung des ganzen Kantons auf – und zwar in den Themenbereichen Raumstruktur, Siedlung, Mobilität, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung. Kurz: Der Richtplan steckt die Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung im Kanton Luzern ab.

Für Private nicht bindend

Der Kantonale Richtplan ist in erster Linie für die Behörden von Bund, Kanton, Regionen und Gemeinden sowie für andere Träger öffentlicher Aufgaben verbindlich, soweit sie sich mit raumwirksamen Aufgaben befassen (sogenannte «Behördenverbindlichkeit»). Für Private ist er hingegen nicht bindend. Privaten, Wirtschaft und weiteren Interessierten dient der Kantonale Richtplan lediglich als Orientierungshilfe. Er soll für sie Transparenz schaffen und damit jene Planungssicherheit vermitteln, die für private Investitionen absolut erforderlich ist.

Revision alle 10 Jahre

Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) wird der Kantonale Richtplan alle zehn Jahre in seiner Gesamtheit überprüft und überarbeitet. Der Richtplan des Kantons Luzern wurde zuletzt 2009 gesamtheitlich revidiert und 2015 im Rahmen einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes angepasst. Das wohl bekannteste Element des bisherigen Richtplans ist die Y-Achse. Sie orientiert sich an den Hauptverkehrsachsen und gibt die zentralen Entwicklungsräume vor. Anfang Juli 2020 startete der Kanton Luzern nun mit der Gesamtrevision. Es werden damit wieder entscheidende Weichen gestellt – vor allem auch für die Luzerner KMU.

Neue Rolle für den Kantonsrat

Ziel des neuen Richtplans ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und internationalen Standortwettbewerb weiter erhöht werden. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes PBG im Jahr 2018 bestimmt der Kantonsrat die wichtigen Inhalte bei der Erarbeitung des Kantonalen Richtplans. Das heisst: Neu erlässt der Kantonsrat die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele und -strategien. Der Regierungsrat hingegen ist weiterhin für die darauf abgestützten weiteren Kapitel des Richtplans und für die Richtplankarte zuständig.

Prozess dauert bis 2024

Die Revision des Kantonalen Richtplans Luzern wird unter Einbezug und unter Mitwirkung verschiedener Gremien und Akteure erarbeitet. In einem Mitwirkungs- und öffentlichen Anhörungsverfahren können zudem Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone Stellung nehmen. Anschliessend wird der Regierungsrat den revidierten Kantonalen Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat zur Beratung der räumlichen Entwicklungsziele und -strategien sowie zur Genehmigung der weiteren Inhalte vorlegen. Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat. Der gesamte Prozess wird voraussichtlich 2024 abgeschlossen sein.

KGL setzt Arbeitsgruppe ein

Der Richtplan gibt den Luzerner KMU entscheidende Leitplanken für die zukünftige Entwicklung vor. Darum will sich der KGL möglichst früh und von der Basis abgestützt in den Prozess eingeben. Um die Anliegen der Luzerner KMU zu bestimmen, hat der KGL eine eigene Arbeitsgruppe für den Richtplan eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe wird die Position des KGL erarbeiten. Eine erste Sitzung fand bereits statt. An den Präsidentenkonferenzen werden nochmals auf breiterer Ebene Inputs eingeholt. Dies um die unterschiedlichen Bedürfnisse im Kanton abzuholen und eine möglichst konsolidierte Meinung zu erarbeiten. So will der KGL noch im zweiten Halbjahr 2020 seine Position formulieren.

Das sind die Mitglieder

Der Arbeitsgruppe des KGL gehören folgende Personen an: Peter With und Fredy Lötscher als Vertreter des KGL-Vorstandes, Urs Marti (Hinterland) und Barbara Jurt (Hitzkirch) als Vertreter der Gewerbevereine Landschaft, Thomas Abächerli (Ebikon) und Patrick Müller (Kriens) als Vertreter der Gewerbevereine Stadt/Agglo, Pius Müller und Ruedi Amrein als Vertreter der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK). KGL-Direktor Gaudenz Zemp hat die operative Leitung der Arbeitsgruppe inne, Philipp Scharpf zeichnet für die Administration verantwortlich. Die Gruppe wird vom planteam-Experten Roger Michelon begleitet.

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