Ein Testament schafft Klarheit

Frage: Ich bin 85-jährig, verwitwet und habe keine Kinder. Mir gehört ein Einfamilienhaus. Was passiert mit meinem Haus, wenn ich gestorben bin? Bekommt mein Bruder das Haus, was ich nicht möchte? Was könnte ich in einem Testament regeln?

Veröffentlicht am
Oliver Kölliker
Rechtsanwalt Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

Wenn jemand keinen letzten Willen hinterlässt, regelt das Gesetz, wer wie viel erbt (sog. gesetzliche Erbfolge). Als erstes erben der Ehegatte und die Nachkommen. Sind kein Ehegatte und keine Nachkommen vorhanden, geht das Erbe an den elterlichen Stamm. Dazu gehören neben den Eltern auch die Geschwister. Wenn Sie also keine Todesfallregelung getroffen haben, geht Ihr Haus an Ihren Bruder. Da diese gesetzliche Erbfolge oft nicht im Sinne der Verstorbenen ist, kann mit einem Testament davon abgewichen werden. Dabei ist man aber nicht ganz frei, da bestimmte Erbberechtigte einen Mindestanteil am Erbe (sog. Pflichtteil) erhalten müssen. Diesen Pflichtteilsschutz geniessen der Ehegatte, die Nachkommen und die Eltern, nicht aber die Geschwister. Als verwitwete Person, die weder Nachkommen noch Eltern hinterlässt, sind Sie somit in der Nachlassgestaltung vollständig frei. Damit Ihr Bruder das Haus nicht bekommt, müssen Sie das in einem Testament festhalten. Sie können ihn als Erben ausschliessen oder auch einfach schreiben, wer das Haus an seiner Stelle erhalten soll. Damit Ihr Wille dann auch so umgesetzt wird, wie Sie es wollen, ist die Einsetzung eines Willensvollstreckers zu empfehlen. Bitte beachten Sie, dass ein gültiges Testament entweder von eigener Hand geschrieben oder von einer Urkundsperson beurkundet werden muss.

 

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