Einstimmig hat der Luzerner Kantonsrat Mitte Mai ein Dekret gutgeheissen: Auf die Rückforderungen von rund 7 Millionen Franken an Härtefallhilfen wird verzichtet. Dem Parlamentsentscheid vorausgegangen war bereits im September 2024 eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK). Ziel der Motion war es, Unternehmen mit einem Umsatz bis fünf Millionen Franken von Rückzahlungen zu entlasten, die vor dem 21. April 2021 ausgerichtet wurden oder bei denen kein Hinweis auf eine bedingte Gewinnrückführung enthalten war. Der Bund hatte keine solche Rückzahlungen verlangt, ebenso wenig andere Kantone - die Luzerner Regierung bildete mit ihrer Forderung die Ausnahme.
Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL) hat sich zusammen mit weiteren Verbänden, etwa Gastro und Treuhand, von Anfang an für die betroffenen Unternehmen eingesetzt und politisch Druck gemacht. «Für den KGL war und ist der Verzicht auf Rückforderungen zentral. Unsere Position wurden jetzt erfreulicherweise bestätigt», sagt KGL-Präsident Peter With. Und: «Klar ist auch, dass die von Firmen bereits freiwillig zurückgezahlten Beiträge nun anstandslos und unkompliziert vom Kanton rückerstattet werden müssen.»
KGL-Präsident: «Frage der Verhältnismässigkeit»
Juristisch ist die Härtefalldebatte indes noch nicht beendet. Ende April fällte das Luzerner Kantonsgericht die Urteile in den vier Musterfällen: Zwei Unternehmen erhielten vollumfänglich recht, zwei weitere teilweise. Die zentrale juristische Erkenntnis: Rückforderungen sind rückwirkend widerrechtlich für Beiträge vor dem Stichtag 21. April 2021. Zudem sei bei kleineren Beträgen die Verhältnismässigkeit zu wahren. Die Regierung verzichtet gemäss Volkswirtschaftsdirektor Fabian Peter auf ein Anfechten der Urteile. Trotzdem könnte der Fall von den involvierten Betrieben noch ans Bundesgericht weitergezogen werden, da in Detailfragen weiterhin Unstimmigkeiten bestehen.
Gemessen an den Urteilen und am bisherigen erheblichen Verwaltungsaufwand müsse sich der Kanton «erneut die Frage der Verhältnismässigkeit stellen, ein vollständiger Verzicht wäre volkswirtschaftlich sinnvoller», so KGL-Präsident With.