Energiekostenabzug ab 2023 möglich

Frage: Wir planen eine Wärmeisolation und den Heizungsersatz für unser Haus. Können wir die Kosten von den Steuern absetzen?

Veröffentlicht am
Kilian Baumli
MLaw, CAS FH in National Individual Taxation Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

Ab der Steuerperiode 2023 sind Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten wie bei der direkten Bundessteuer neu auch bei den Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Luzern als Unterhaltskosten abzugsfähig. Somit führt der Kanton Luzern den bisher fehlenden Energiekostenabzug ab dem 1.1.2023 aussergesetzlich, d. h. auf dem Weisungsweg, ein.

Ab der Steuerperiode 2023 können Sie Investitionen in Wärmedämmungen, umweltschonende Technologien wie Erd- und Luftwärmepumpen, Pellet-Heizungen, solare Warmwasser- und Heizungsanlagen sowie Photovoltaikanlagen und Energiespeicherkapazitäten, analog wie bei der direkten Bundessteuer, vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für die steuerliche Berücksichtigung gilt der Zahlungszeitpunkt (Datum)!

Inskünftig können auch Rückbaukosten für einen Ersatzneubau abgezogen werden. Diese Kosten sind nur abzugsberechtigt, wenn der Ersatzneubau durch dieselbe steuerpflichtige Person vorgenommen wird. D. h. die Rückbaukosten sind subjektbezogen. Um die Rückbaukosten geltend zu machen, ist die gleichartige Nutzung des Ersatzneubaues im Vergleich zum vorbestehenden Gebäude zwingend. Keine gleichartige Nutzung liegt vor, wenn ein vorbestehendes, unbeheiztes Gebäude (Scheune, Stall, Garage) durch ein beheiztes oder klimatisiertes Wohngebäude ersetzt wird.

Bei einem negativen Reineinkommen können Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten höchstens auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen werden.

Modal zum Teilen dieser Seite
  1. Sie befinden sich hier: Home - KGL
  2. Gut zu wissen
  3. Energiekostenabzug ab 2023 möglich