Firmenbildung: Wie gehe ich vor?

Frage: Ich möchte eine Aktiengesellschaft gründen. Was muss ich bei der Firmenbildung beachten?

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Stefan Ludin
Rechtsanwalt Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

In der Firma (Name einer Gesellschaft) sind lateinische Gross- und Kleinbuchstaben sowie arabische Zahlen verwendbar. Ausgeschlossen sind Bild- und Sonderzeichen (zum Beispiel: §, %, $, @). Zulässig sind jedoch die firmenrechtlich gebräuchlichen Zeichen & und + im Sinne von «und». Zwischen einzelne Zeichen darf nur ein Leerschlag gesetzt werden. Anders als bei Marken sind grafische Elemente (Design, Logo, Symbole, Farbe, Fettdruck usw.) nicht eintragungsfähig. In der Firma muss stets die Rechtsform angegeben werden. Sie darf ausgeschrieben oder abgekürzt werden, also «Woru Fenster AG» oder «Woru Fenster Aktiengesellschaft». Eine Firma darf nicht über das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft täuschen (Firma-Zweck-Relation). Die Firma «Woru Fenster AG» wäre täuschend, wenn es sich um einen Betrieb im Lebensmittelbereich handeln würde. Weiter muss sich die Firma von allen in der Schweiz eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Die Schwierigkeit besteht darin, eine geeignete Firma zu finden, die noch nicht besetzt ist. Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister führt auf zefix.admin.ch eine Datenbank der im Handelsregister eingetragenen Firmen. Eine erste Prüfung bereits eingetragener identischer oder ähnlicher Firmen kann selber vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass der Rechtsformzusatz (AG, GmbH etc.) kein Unterscheidungskriterium ist. Geben Sie daher im Suchfeld die gewünschte Firma ohne Zusatz ein (zum Beispiel «Woru Fenster»). Unter Umständen ergibt sich ein Konflikt zwischen einer geschützten Marke und einer Firma. Daher lohnt sich die Abklärung ähnlicher oder identischer eingetragener Marken.

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