Härtefallgelder: Firmen müssen selber rückfordern, Verbände sehen das Kritisch

Der Kanton Luzern hat die ausbezahlten Covid-Härtefallgelder der ersten Tranche zu Unrecht zurückgefordert, das Kantonsgericht hat dies so bestätigt. Dass betroffene Unternehmen nun trotzdem selber ein Wiedererwägungsgesuch für den Erhalt der bereits bezahlten Beträge einreichen müssen, wie per Schreiben von Mitte Juni informiert wurde, ist schwer nachvollziehbar.

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Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL)  setzt sich weiterhin dafür ein, dass die betroffenen Unternehmen die vom Kanton Luzern zu Unrecht rückgeforderten Härtefallgelder möglichst unkompliziert zurückerhalten. «Obwohl die Rückzahlungsforderung widerrechtlich und der politische Auftrag unzweideutig waren, müssen diejenigen, die schon bezahlt haben oder noch am Abzahlen sind, ein Wiedererwägungsgesuch einreichen», stellt KGL-Direktor Jérôme Martinu das Vorgehen des Kanton Luzern in Frage. Nicht die KMU seien in der Pflicht, sondern der Kanton habe eine  Bringschuld, wie der KGL in der Berichterstattung der "Luzerner Zeitung" festhält. Und auch der Verband Treuhand Suisse, Sektion Zentralschweiz vertritt diese Position: «Das Vorgehen des Kantons Luzern kommt bei den Betroffenen wie eine Zermürbungstaktik an und wir gehen davon aus, dass auch etliche Unternehmen einknicken und frustriert aufgeben.»  

Der Luzerner Kantonsrat hiess am 12. Mai 2025 ein Dekret gut, wonach Luzern auf kantonale Rückzahlungseinnahmen von bis zu sieben Millionen Franken verzichten muss. Dabei handelt es sich um Gelder, die in der ersten Phase während der Pandemie an Unternehmen à fonds perdu, also als nicht zurückzuzahlen, ausbezahlt wurden. Konkret geht es insbesondere um die Härtefallhilfen, die vor dem 21. April 2021 ausbezahlt worden sind und um Auszahlungsverfügungen, auf denen der Hinweis fehlte, dass für diese die sogenannte bedingte Gewinnbeteiligung gilt. Luzern hatte als schweizweit einziger Kanton eine Rückzahlung gefordert, das Kantonsgericht hat diese Forderung als widerrechtlich beurteilt.

Link zum Artikel der Luzerner Zeitung: Härtefallstreit: Kanton Luzern verärgert weiterhin betroffene Firmen

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