Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?

Frage: Ich habe einem Arbeitnehmer mittels E-Mail gekündigt. Ist diese Kündigung überhaupt gültig?

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Jasmin Felder
Rechtsanwältin Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

Eine solche Kündigung ist formell betrachtet grundsätzlich gültig, sofern im Arbeitsvertrag keine Schriftlichkeit der Kündigung festgehalten ist. Wurde hingegen eine schriftliche Kündigung vorbehalten, ist eine solche ohne qualifizierte elektronische Signatur mangels handschriftlicher Unterzeichnung nicht gültig. Anders verhält es sich gemäss Arbeitsgericht Zürich, wenn der E-Mail-Nachricht eine PDF-Kopie des Originaldokuments der unterzeichneten Kündigung angehängt wird. Massgebend für die Zustellung der Kündigung ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Die Kündigung gilt auch dann als zugestellt – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine blosse Vorabkopie –, wenn sie in den Zugriffsbereich des Empfängers eingegangen ist und von diesem erwartet werden darf, dass er auf sein E-Mail-Konto zugreift. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Hat der Empfänger zum Beispiel geschäftliche E-Mails nachweislich auch während seinen Ferien gelesen, gilt die Kündigung als zugestellt. Dies auch dann, wenn er die Kündigung erst nach seiner Rückkehr gelesen hat. Trotz allfälliger Gültigkeit ist von einer Kündigung mittels E-Mail abzuraten. Behauptet der Empfänger, die Kündigung nicht erhalten zu haben, hat der Absender ihren Empfang zu beweisen, was oft nicht möglich ist. Eine schriftliche Kündigung, vorzugsweise eingeschrieben, ist demnach einer Kündigung per E-Mail stets vorzuziehen.

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