Seit die Bürgerlichen im März dieses Jahres die Abstimmung zur 13. AHV-Rente und zu einer Erhöhung des Rentenalters verloren haben, ist die Erkenntnis gereift, dass im Vorfeld eines wirtschaftlich relevanten Urnengangs wieder mehr Überzeugungsarbeit für die eigenen Ansichten und Bedürfnisse geleistet werden muss.
Darum forderte KGL-Direktor Gaudenz Zemp die Anwesenden der Politikversammlung in Buttisholz schon im April dazu auf, die Vorteile der kantonalen Steuergesetzrevision ab sofort im beruflichen und privaten Umfeld aktiv zu kommunizieren (siehe KMU-Magazin vom Mai).
Die politische Gemengenlage im Kanton Luzern hat Zemp als ein mögliches Problem, das die Vorlage zum Scheitern bringen könnte, eruiert. Denn aktuell geht es darum, dass sich der KGL in der WAK dafür einsetzt, dass auch die Luzerner Regierung, so wie alle andern Kantone unseres Landes, auf eine bedingte Gewinnbeteiligung bei den Härtefallgeldern verzichten soll (siehe KMU-Ausgabe vom April).
Unvorteilhafter Abstimmungstag
Im Hinblick auf die Steuergesetzrevision könnte deshalb fälschlicherweise der Eindruck entstehen, dass in erster Linie schon wieder juristische Personen die Nutzniesser sind. Das wäre Wasser auf die Mühlen der Linken, die die Vorlage mit dem polemischen Argument bekämpfen, dass «vor allem kapitalstarke, vorwiegend internationale Unternehmen profitieren. Die grosse Verliererin ist einmal mehr die Luzerner Bevölkerung.»
Die Luzerner Regierung hält hingegen zur Steuergesetzrevision wegen der OECD-Mindeststeuer fest: «Mit der vorliegenden Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2025) werden gezielte Entlastungen bei den natürlichen Personen mit tiefen Einkommen, bei Familien mit Kindern und bei den Vorsorgeleistungen in Kapitalform vorgeschlagen. Ferner soll die Attraktivität des Kantons Luzern und damit auch der Gemeinden für jurististische Personen gestärkt werden.» Im Weiteren hält sie in ihrer Botschaft fest: «Bei den Kapitalsteuern, den Kinderabzügen sowie dem Abzug für die Kosten von Drittbetreuung von Kindern wird eine Belastung unter dem Schweizer Durchschnitt angestrebt.»
Nebst der politischen Gemengenlage bereitet Gaudenz Zemp aber auch das für die Abstimmung festgelegte Datum Sorgen. «Der 22. September ist ein unvorteilhafter Zeitpunkt», sagt der scheidende KGL-Direktor und gibt zu bedenken: «Nur zehn Tage nach dem Ende der Sommerferien liegen die Abstimmungskuverts schon im Briefkasten. Es ist zeitlich eine Herausforderung, die Stimmbevölkerung darauf zu sensibilisieren, warum ein Ja allen zu Gute kommen wird.»
500 Millionen in zehn Jahren
Inhaltlich fällt das weit weniger schwer, weil die Fakten eindeutig für eine Annahme dieser Vorlage sprechen. Zemp sagt unmissverständlich: «Je zur Hälfte profitiert die Bevölkerungsschicht mit tiefen Einkommen und Familien mit Kindern sowie die juristischen Personen.» Die Tiefsteuerstrategie im Kanton Luzern habe sich als «Erfolgsmodell» erwiesen und müsse durch die Steuergesetzrevison fortgeführt werden.
Seine Einschätzung wird durch die beiden vom Kanton Luzern erstellten Grafiken verdeutlicht. «Das Steuersubstrat von natürlichen und juristischen Personen betrug 2017 gut eine Milliarde Franken. Zehn Jahre später werden es nochmals 500 Millionen Franken mehr sein.» Die Tiefsteuerstrategie hat dem Kanton in den Jahren 2018 bis 2023 total fast 900 Millionen Franken eingebracht. 2024 bis 2026 wird mit einem leichten Minus gerechnet. Aber schon 2027 soll die Jahresrechnung mit einem Plus von 50 Mio. wieder positiv ausfallen.
Ungläubiges Kopfschütteln
Gaudenz Zemp kann deshalb nur ungläubig den Kopf schütteln, wenn SP und Grüne nassforsch behaupten, der Kanton Luzern sei mit seiner Tiefsteuerstrategie grandios gescheitert (Artikel in «Die Wochenzeitung WOZ» 2019). Das Gegenteil ist der Fall. Deshalb konnte sich sich Gaudenz Zemp jüngst am Rednerpult nicht den Spruch verkneifen, dass Donald Trump im Vergleich zu den Linken eine ehrliche Haut sei.