Die Schweizer Stimmbevölkerung hat der Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes zugestimmt. Der KGL engagierte sich stark dafür, dass auch die wirtschaftlichen Aspekte der Vorlage berücksichtigt wurden. Denn der Abstimmungskampf drehte sich hauptsächlich um persönliche und gesellschaftspolitische Argumente. Entsprechend zufrieden ist der führende Luzerner Wirtschaftsverband mit dem Resultat. Dank des Gesetzes können wichtige wirtschaftliche Hilfen weitergeführt werden. Zudem wurden politische und wirtschaftliche Unsicherheiten vermieden, welche das kommende Geschäftsjahr gleich zu Beginn belastet hätten.
Volk und Stände haben die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» deutlich angenommen. Die Initiative verlangt die Förderung der Pflege durch Bund und Kantone. Die Pflegeinitiative war in den Augen des KGL aber wenig sinnvoll formuliert. Eine Festsetzung von Löhnen in der Verfassung und die Aushebelung der Sozialpartnerschaft werden mittel- und langfristig eher schädliche Effekte haben. Deshalb hatte der KGL die Nein-Parole beschlossen und damit den indirekten Gegenvorschlag unterstützt. Der Gegenvorschlag hätte unter anderem eine Ausbildungsoffensive mit bis zu 1 Mrd. Franken vorgesehen.
Zur Änderung der nationalen Justiz-Initiative und der kantonalen Vorlage zum Neubau des Verwaltungsgebäudes am Seetalplatz fasste der KGL keine Parole, da diese nicht KMU-relevant sind.