Die positive Entwicklung der epidemiologischen Lage und der Impffortschritt haben den Bundesrat zu einem umfangreichen Öffnungsschritt veranlasst. Der KGL nimmt die Lockerungen der Massnahmen erfreut zur Kenntnis – insbesondere, dass mit dem fünften Öffnungsschritt die Homeoffice-Pflicht und die generelle Maskenpflicht bei der Arbeit fällt. Die Forderung nach Aufhebung der Homeoffice-Pflicht hatte der KGL bereits im April dieses Jahres gestellt. Neu gilt stattdessen eine Homeoffice-Empfehlung. Ebenso begrüsst der KGL die Aufhebung der Personenbeschränkung pro Tisch in Restaurants und die weiteren Lockerungen im Gastgewerbe. «Der Entscheid des Bundesrats ermöglicht der arg gebeutelten Gastronomie-Branche einen wichtigen Schritt hin zur Normalität», sagt Gaudenz Zemp, Direktor KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern.