KGL erfreut über Öffnungsschritt

Die Massnahmen gegen das Coronavirus werden ab Samstag stark reduziert. Der KGL begrüsst insbesondere die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und die Lockerungen beim Restaurant-Besuch.

Veröffentlicht am
Schlagwörter

Die positive Entwicklung der epidemiologischen Lage und der Impffortschritt haben den Bundesrat zu einem umfangreichen Öffnungsschritt veranlasst. Der KGL nimmt die Lockerungen der Massnahmen erfreut zur Kenntnis – insbesondere, dass mit dem fünften Öffnungsschritt die Homeoffice-Pflicht und die generelle Maskenpflicht bei der Arbeit fällt. Die Forderung nach Aufhebung der Homeoffice-Pflicht hatte der KGL bereits im April dieses Jahres gestellt. Neu gilt stattdessen eine Homeoffice-Empfehlung. Ebenso begrüsst der KGL die Aufhebung der Personenbeschränkung pro Tisch in Restaurants und die weiteren Lockerungen im Gastgewerbe. «Der Entscheid des Bundesrats ermöglicht der arg gebeutelten Gastronomie-Branche einen wichtigen Schritt hin zur Normalität», sagt Gaudenz Zemp, Direktor KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern.

Modal zum Teilen dieser Seite
  1. Sie befinden sich hier: Home - KGL
  2. Gut zu wissen
  3. KGL erfreut über Öffnungsschritt