Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Regierung beauftragt, ihre Verordnung bezüglich der bedingten Gewinnbeteiligung (bGB) bei Härtefallgeldern anzupassen. Was bedeutet dies, Peter With?
Das bedeutet, dass auf die Rückforderungen für die vor dem 21. April 2021 ausgezahlten Härtefallgelder oder bei späteren, bei denen der Hinweis auf die Rückführung des Gewinns ebenfalls fehlte, verzichtet wird. Diesen Entscheid begrüssen wir sehr. Allerdings wird noch der Kantonsrat über die definitive Ausgestaltung beschliessen müssen.
Wie hat die WAK diesen Entscheid begründet?
Mit diesem Entscheid soll das Vertrauen in den Kanton Luzern als verlässlichen Partner gezeigt werden.
Damit werden Forderungen zur Rückzahlung von Härtefallgeldern aufgehoben. Um welche Beträge geht es?
Es geht um Rückforderungen von etwa sieben Millionen Franken des Kantons Luzern und etwa 16 Millionen Franken des Bundes, die nun erlassen werden sollen.
Was passiert mit Unternehmen, welche die Rückzahlung bereits geleistet haben?
Leider hat die WAK keine konkreten Massnahmen für Unternehmen vorgesehen, die bereits Rückzahlungen geleistet haben. Wir gehen aber davon aus, dass im Sinne einer Gleichberechtigung diese Unternehmen die bereits zurückgezahlten Gelder zurückerstattet erhalten.
Entspricht dies der Forderung der Verbände, die der KGL vertreten hat?
Der Vorschlag der Kommission zeigt wohl den politisch machbaren Kompromiss. Er entspricht aber nicht unserer Forderung nach einem vollständigen Verzicht auf die bGB. Insbesondere kritisieren wir, dass nicht behördlich geschlossene Betriebe nun leer ausgehen. Durch die bGB entstehen hohe Verwaltungs- und Prozesskosten und die betroffenen Unternehmen werden gegenüber anderen Kantonen benachteiligt. Auf Grund einer volkswirtschaftlichen Betrachtung plädieren wir nach wie vor dafür, auf die bGB zu verzichten.
Damit geben Kanton und Regierung das Heft aus der Hand und überlassen die Entscheidung den Gerichten.
Ist nachvollziehbar geklärt, weshalb Luzern der einzige Kanton ist, welcher eine bGB durchzieht?
Es ist nach wie vor nicht klar, weshalb der Kanton Luzern weiterhin der einzige Kanton ist, der so konsequent die Gelder zurückfordert. Andere Kantone haben die Nachteile der bGB erkannt und sich dagegen entschieden, zumal auch der Bund auf die Rückerstattung verzichtet. Diese Alleinstellung führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und belastet die Unternehmen im Kanton Luzern unnötig.
Parallel zur Anpassung der Verordnung laufen nun offensichtlich Gerichtsfälle zwischen dem Kanton Luzern und den betroffenen Unternehmen?
Ja, parallel zur Anpassung der Verordnung laufen nun sogenannte «Leading Cases», welche die offenen Rechtsfragen klären sollen. Man will mit Musterprozessen die Grundsatzfragen klären und hofft, dass so Grundlagen geschaffen werden, um die anderen noch offenen Fälle zu beurteilen. Damit geben Kantonsrat und Regierung das Heft aus der Hand und überlassen die Entscheidung den Gerichten.
Ein solches Urteil würde auch einen erheblichen Imageverlust für den Kanton Luzern bedeuten.
Welcher Ausgang ist hier zu erwarten und per wann werden die Urteile vorliegen?
Wir gehen davon aus, dass diese Verfahren langwierig sein und die Urteile erst in einiger Zeit vorliegen werden. Diese Unsicherheit und die juristischen Auseinandersetzungen belasten die betroffenen Unternehmen und verlängern die Phase der Ungewissheit. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Gerichte zu Gunsten der Unternehmen entscheiden werden. Sollte dies der Fall sein, könnte dies neben den sowieso hohen juristischen Kosten beim Kanton zu möglichen Entschädigungszahlungen für die Prozesskosten an die Unternehmen führen. Ein solches Urteil würde auch einen erheblichen Imageverlust für den Kanton Luzern bedeuten. Dies wäre das zweite Mal im Zusammenhang mit Covid, dass der Kanton Luzern vor Gericht gegen Luzerner Unternehmen verliert. Zuvor hatte die Luzerner Arbeitslosenkasse die Kurzarbeitsentschädigung falsch berechnet und musste im Nachhinein 24 Millionen Franken nachzahlen.
Welche Konsequenzen werden diese Urteile haben?
Die Urteile könnten nicht nur zu erheblichen Rückvergütungen und finanziellen Belastungen für den Kanton Luzern führen, sondern auch das Vertrauen der Unternehmen in den Kanton langfristig beeinträchtigen und die wirtschaftliche Stabilität gefährden. Dank der Luzerner Unternehmen haben wir im Kanton Überschüsse im dreistelligen Millionenbereich und schaffen jedes Jahr hunderte Arbeitsplätze. Das wäre eigentlich Beweis genug, dass sich eine wirtschaftsfreundliche Haltung für den Kanton Luzern auszahlt.
