Der Kanton Luzern hat die Bundeslösung bei den behördlich geschlossenen Betrieben übernommen. Das heisst, dass diese Betriebe den entsprechenden Fixkostenanteil als A-fonds-perdu-Mittel erhalten. Auch die Unterstützung an öffentlich-rechtliche Betriebe (Hochschule Luzern) und die Kultur wird zu 100% A-fonds-perdu ausbezahlt, obwohl diese auch mittels Kredite finanziert werden könnten. Einzig die Fälle der Härtefalllösung für indirekt Betroffene werden nicht ausschliesslich mit A-fonds-perdu-Mitteln bedient. Also jene Betriebe, denen zwar erlaubt ist, ihren Geschäften nachzugehen, die aber aufgrund der staatlich verordneten Massnahmen unmöglich die nötigen Umsätze erzielen. Damit kommt es zu einer eigentlichen Verzerrung im Markt.
In Anbetracht der Bedürfnisse der betroffenen Betriebe bei der Härtefalllösung für die indirekt betroffenen Unternehmen fordert der KGL Folgendes:
- Beide Härtefalllösungen für Unternehmen sind bezüglich Auszahlungen (was bei den Betrieben effektiv ankommt) analog zu halten.
- Auch öffentlich-rechtliche Betriebe und die Kultur werden gleich der Härtefalllösungen für Unternehmen bedient.
- Es werden ausschliesslich Betriebe unterstützt, welche die letzten Jahre rentabel gearbeitet und intakte Zukunftschancen haben.
- Die Höhe der Auszahlung erfolgt abhängig vom Einzelfall, wobei weniger der Umsatz und viel mehr der Fixkostenanteil berücksichtigt wird.
- Der Kanton bereitet sich so vor, dass er im Hinblick auf überraschende Entwicklungen oder allfällige neue Wellen schnell und zielstrebig reagieren kann.
- Falls die Finanzierung der Härtefalllösungen dem obligatorischen Referendum unterliegt, so ist diese Volksabstimmung in Kauf zu nehmen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Abstimmung am 13. Juni 2021 durchgeführt werden kann.
- Die Regierung optimiert ihre Kommunikation und sie macht den Status und den Verlauf der Gesuche transparent.
Es ist jetzt an der Regierung, dem Kantonsrat, den Parteien und den Sozialpartnern gemeinsam die nötigen Anpassungen an der Botschaft vorzunehmen, damit das Geschäft in der Kantonsratssession von Mitte März verabschiedet werden kann. Die Luzerner KMU-Wirtschaft ist dringend darauf angewiesen. Durch rasche und nachhaltig ausgelegte Massnahmen kann die Luzerner KMU-Wirtschaft und damit die Bevölkerung vor grösserem Schaden bewahrt werden.