Krankheit während den Ferien

Unser Mitarbeiter fällt wegen Rückenbeschwerden wiederholt aus. Nach einem dreiwöchigen Ferienaufenthalt im Ausland reichte er ein handschriftliches Arztzeugnis eines ausländischen Arztes für eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit während der gesamten Ferienzeit ein. Die Krankentaggeldversicherung lehnt die Zahlung von Taggeldern ab. Wie ist die rechtliche Lage?

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Jasmin Felder
Rechtsanwältin Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

Die meisten Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankentaggeldversicherungen sehen vor, dass bei bestehender Arbeitsunfähigkeit vor einer Auslandreise eine Meldung an die Versicherung erfolgt. Unterbleibt diese, entfällt in der Regel der Anspruch auf Taggeldleistungen. Um zu verhindern, dass Arbeitgebende den Lohn trotz Leistungsverweigerung weiter entrichten müssen, empfiehlt sich eine klare Regelung im Arbeitsvertrag oder Personalreglement. Diese sollte festhalten, dass sich die Taggeldzahlung der Arbeitgeberin im Umfang der Kürzung oder Verweigerung der Versicherungsleistung reduziert. Zudem stellt sich regelmässig die Frage nach der Glaubwürdigkeit eines ausländischen Arztzeugnisses. Auch hier helfen präventive Regelungen im Personalreglement, dass ausländische Arztzeugnisse nur anerkannt werden, wenn sie in einer Schweizer Landessprache oder in Englisch verfasst und von einem Spital ausgestellt wurden. Zudem sollte das Zeugnis ausdrücklich eine Aussage zur Ferienfähigkeit enthalten.

Arbeitgebende sind gut beraten, klare Regelungen zur Krankheitsmeldung, Lohnfortzahlung bei Leistungskürzungen sowie zur Anerkennung von Arztzeugnissen im Personalreglement oder Arbeitsvertrag zu verankern. Dies verhindert die Lohnfortzahlungspflicht bei fehlender Versicherungsleistung.

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