Antwort
Die Daten im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung müssen gemäss Art. 7 des Datenschutzgesetzes durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden. Häufig wird im E-Mailverkehr von der gleichen Sicherheit wie im Postverkehr ausgegangen. Das ist jedoch falsch und somit auch riskant. Bei E-Mails besteht ohne besondere Massnahmen die Gefahr, dass andere Personen unbefugt mitlesen. Um nicht gegen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu verstossen, muss die Einwilligung des Mitarbeiters vorliegen. Wenn keine Einwilligung vorliegt, müssen Sie technische Vorkehrungen treffen um sicherzustellen, dass die Lohnabrechnungen ausschliesslich an den jeweiligen Mitarbeiter gelangen. Eine Möglichkeit ist die Verschlüsselung der E-Mail. Als Alternative können Sie die Lohnabrechnungen den Mitarbeitern in einer Cloud-Lösung mit anerkannten Verschlüsselungsmethoden bereitstellen.