Mehr Ferien in höherem Alter?

Frage: Einer meiner Mitarbeiter wird dieses Jahr 50 Jahre alt. Dieser verlangt nun fünf Wochen Ferien anstelle der vier Wochen, die ihm bis jetzt gewährt wurden. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, ihm mehr Ferien zu gewähren?

Veröffentlicht am
Schlagwörter

Antwort

Sofern vertraglich (Gesamtarbeitsvertrag oder Einzelarbeitsvertrag) kein längerer Ferienanspruch vereinbart worden ist, muss der Arbeitgeber auch dem über 50 Jahre alten Arbeitnehmer lediglich vier Wochen Ferien pro Jahr gewähren. Der gesetzliche Anspruch auf Ferien beträgt im Schweizerischen Arbeitsvertragsrecht ab dem vollendeten 20. Altersjahr vier Wochen und für Arbeitnehmende, die das 20. Altersjahr noch nicht vollendet haben, fünf Wochen pro Jahr (Art. 329a Abs. 1 OR). Bei den vorgenannten Vorschriften handelt es sich um Mindestvorschriften zugunsten der Arbeitnehmenden. Das heisst, dass von ihnen nur zugunsten, jedoch nicht zulasten der Arbeitnehmenden abgewichen werden darf. Das Gesetz schreibt aber nicht vor, dass den Arbeitnehmenden mit zunehmendem Alter mehr Ferien gewährt werden müssen. Auch ein über 50-jähriger Arbeitnehmer hat von Gesetzes wegen nur Anspruch auf vier Wochen Ferien pro Jahr. Individuelle Vereinbarungen, die den Arbeitnehmenden Anspruch von mehr als vier Wochen Ferien pro Jahr einräumen, sind aber weit verbreitet. Oft ist darin auch vorgesehen, dass der Ferienanspruch mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmenden ansteigt. Wohl deshalb herrscht in der Bevölkerung die weitverbreitete Meinung vor, solch höhere Ferienansprüche für ältere Arbeitnehmende seien im Gesetz geregelt.

Modal zum Teilen dieser Seite
  1. Sie befinden sich hier: Home - KGL
  2. Gut zu wissen
  3. Mehr Ferien in höherem Alter?