Nutzen Sie die Chance als Arbeitgeber – mit Einarbeitungszuschüssen für Ü50er

Personen ab 50 Jahren haben es schwerer, eine neue Anstellung zu finden. Das ist insbesondere auch beim RAV, dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum, sowie bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) ein bekanntes Thema. Deshalb gibt es die «Einarbeitungszuschüsse» – ein Instrument, das viele Arbeitgeber gar nicht so recht auf dem Radar haben – das (beiden Seiten) aber eine grosse Chance bietet.

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Einarbeitungszuschüsse, kurz EAZ,  sollen Arbeitgeber dazu ermutigen, Personen einzustellen, die aufgrund bestimmter Umstände Schwierigkeiten haben, einen (neuen) Job zu finden. Diese Umstände können unterschiedlicher Natur sein und beispielsweise mit einer Langzeitarbeitslosigkeit, gesundheitlichen Einschränkungen – oder eben auch dem Alter zu tun haben. Bei Letzterem stehen Personen über 50 Jahre im Fokus. Der Zuschuss dient dazu, die Kosten der Einarbeitung zu kompensieren, die höher sein können als bei anderen Arbeitnehmern. Dies kann Lohnkosten oder auch spezifische Schulungs- und Ausbildungskosten umfassen.

Ein Beispiel: So funktioniert's
Doch was heisst das konkret? Machen wir ein  Beispiel: Ein Versicherungsangestellter im Alter von 55 Jahren verliert seinen Job, weil es eine Reorganisation gegeben hat und sein Team aufgelöst wurde. Seine Bewerbungsversuche bei anderen Versicherern bleiben erfolglos, doch er möchte unbedingt weiter arbeiten. Nachdem er sich beim RAV angemeldet hat, bekommt er dort die üblichen Hilfestellungen, es finden Gespräche statt – und unterschiedliche Möglichkeiten werden ausgelotet. Es stellt sich heraus, dass ein grosser Internet- und Webdienstleister eine Stelle für Administration und Kundendienst ausgeschrieben hat. Der Job würde den Bewerber interessieren, er meldet sich (natürlich wäre es auch möglich, dass die Firma sich beim RAV meldet – aber in der Realität läuft es meistens andersrum). Auch die Webfirma scheint einen guten Eindruck vom 55-Jährigen zu haben. Er kommt sehr angenehm rüber, ist flexibel, familiär ungebunden und scheint höchst motiviert zu sein, in seinem Berufsleben noch einmal was Neues kennenzulernen. Doch eine Frage treibt beide Seiten um: Die IT-Branche unterscheidet sich doch sehr von derjenigen, in der er vorher war.

Alles neu im gewohnten Umfeld
Im Web-/Internetumfeld wird anders gearbeitet, es stehen andere Produkte und Dienstleistungen im Mittelpunkt, viele Abläufe und Tools müssen erlernt werden. Hier kommt das Instrument der Einarbeitungszuschüsse ins Spiel. Und die Abteilung RAV Plus respektive die iALV (Integration Arbeitslosenversicherung), wo man darauf spezialisiert ist, massgeschneiderte Lösungen für Arbeitslose zu finden, um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die beiden Einheiten sind Teil von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales  Luzern.

Vergütung von bis zu 60% des Lohns
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von WAS setzt sich nun mit den zuständigen Vertretern des Unternehmens zusammen. Denn in diesem Fall ist klar: Der Bewerber kennt sich zwar mit Büroarbeit aus, weiss, wie Administration funktioniert, kann Computer und entsprechende Programme bedienen – aber: Es braucht hier dennoch eine deutlich längere Einarbeitungszeit, als wenn die Stelle mit einer Person aus dem IT-Umfeld besetzt würde, die bereits in einem gleichen oder ähnlichen Jobprofil tätig war. Wagen beide Seiten den Versuch und unterzeichnen einen regulären Arbeitsvertrag, kann die Einarbeitungszeit durch die Arbeitslosenversicherung finanziell entschädigt werden – und dies für eine Dauer von bis zu 12 Monaten. Die Zuschüsse können bis zu 60 Prozent des vereinbarten Lohnes zu Beginn der Einarbeitung betragen, in einem zweiten Schritt reduzieren sich die Vergütungen auf 20 bis 40 Prozent. Die Unterstützungsmassnahme bietet so beiden Seiten Vorteile: Das Unternehmen trägt weniger finanzielles Risiko für den Versuch mit dem «Branchenfremden» – und der Mitarbeiter bekommt die Chance auf eine neue Stelle und eine neue Perspektive im Arbeitsmarkt.   

 

Hier zum Download als PDF:

Merkblatt zum Thema EAZ

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