Privatanteil Geschäftsfahrzeug – was ändert sich ab 2022?

Die Neuerungen für die Berechnung des Privatanteils für Geschäftsfahrzeuge sind per 1. Januar 2022 in Kraft. Neu berücksichtigt die Berufskostenverordnung des Bundes auch den Arbeitsweg bei der Berechnung der privaten Nutzung mit. Zu diesem Zweck wurde der jährlich anzurechnende Privatanteil von 9.6 auf 10.8 Prozent erhöht.

Veröffentlicht am
Severin Ottiger
Treuhänder mit eidg. Fachausweis, Gewerbe-Treuhand AG

Wenn Mitarbeitende ein Geschäftsfahrzeug für den Arbeitsweg und für Privatfahrten verwenden dürfen, wird ein Privatanteil Fahrzeug angerechnet. Dieser Artikel bezieht sich auf die pauschale Abrechnungsmethode. Der Nachweis der effektiven Fahrtkosten (Fahrtenbuch) ist weiterhin möglich.
 
Neue Berufskostenverordnung seit 1. Januar 2022

Der jährliche Privatanteil wird von 9.6 % auf 10.8 % (bzw. monatlich von 0.8 % auf 0.9 %) vom Kaufpreis des zur Verfügung gestellten Fahrzeuges (exkl. MWST) erhöht. Neu beinhaltet dieser auch den Arbeitsweg, womit der Privatanteil nun sämtliche Leistungen umfasst und auch der gesamte Betrag den Sozialversicherungen und unverändert der MWST unterliegt. Durch die Neuregelung entfällt die Berechnung der Aussendiensttage und somit eine separate Besteuerung des Arbeitsweges.

Was ändert für den Arbeitgeber?

Dürfen Mitarbeitende ihr Geschäftsfahrzeug auch privat nutzen, so muss ihnen ein Privatanteil (0.9 % pro Monat) belastet werden. Dieser wird im Lohnausweis als massgebender Lohn deklariert und mit den Sozialversicherungen abgerechnet. Durch das Kreuz (Feld «F») im Lohnausweis wird unverändert mitgeteilt, dass dem Mitarbeitenden ein Geschäftsfahrzeug für private Zwecke zur Verfügung steht und dieser in der privaten Steuererklärung bei den Berufskosten keinen Arbeitsweg geltend machen darf.
Die Anzahl Aussendiensttage müssen ab 1. Januar 2022 nicht mehr ermittelt und nicht mehr auf dem Lohnausweis ausgewiesen werden. Somit müssen bei allen Geschäftsfahrzeugen die Privatanteile neu berechnet und bei der Buchführung und Lohnadministration ab dem 1. Januar 2022 berücksichtigt werden.

Wie wird der Privatanteil Fahrzeug richtig berechnet?

Kaufpreis bzw. Barwert bei Leasing exkl. MWST (Bsp. CHF 50'000) plus allfälliges Zubehör (Bsp. CHF 10'000) ergeben den massgebenden Kaufpreis (CHF 60'000 = 100 %). Davon 10.8 % (jährlicher Privatanteil inkl. MWST) sind 6480 Franken (= 107.7 %).

Was ändert für Arbeitnehmende?

Die Neuerungen betreffen ebenfalls Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, welche in ihrem Unternehmen in einem Angestelltenverhältnis stehen. Mitarbeitende, welchen ein Geschäftsfahrzeug für den Arbeitsweg und für weitere private Fahrten zur Verfügung steht, sind von folgenden Änderungen betroffen:

• Ab 1. Januar 2022 wird ihnen ein höherer Privatanteil belastet (vgl. Lohnabrechnung).
• Auf ihrem Lohnausweis sind keine Aussendienstanteile mehr anzugeben.
• Der Arbeitsweg ist in ihrer Steuererklärung nicht mehr als Einkommen zu versteuern, da dieser mit der Pauschale von 10.8 % abgegolten ist.

Weiterhin wird auf dem Lohnausweis das Feld «F» angekreuzt sein, wodurch sie in der Steuererklärung keinen Abzug für den Arbeitsweg vornehmen können.

Fazit

Die neuen Regelungen führen zu Vereinfachungen bei der Berechnung von Privatanteilen bei Geschäftsfahrzeugen (vgl. Tabelle). Den Kantonen ist es freigestellt, die neue Berufskostenverordnung des Bundes zu übernehmen. Es ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Kantone die Regelung des Bundes in ihre Gesetzgebung aufnehmen wird.

Bis 31. Dezember 2021 Ab 1. Januar 2022
Monatlich 0.8 % (bzw. 9.6 % jährlich) vom Kaufpreis exkl. MWST    Monatlich 0.9 % (bzw. 10.8 % jährlich) vom Kaufpreis exkl. MWST
Aufrechnung des Arbeitsweges    entfällt
Deklaration / Berechnung Anteil Aussendienst (Pauschalen gemäss Merkblatt) im Lohnausweis und in der Steuererklärung (Berufskosten) entfällt
Effektive Abrechnung mittels Fahrtenbuch: möglich, aber aufwendig Effektive Abrechnung mittels Fahrtenbuch: möglich, aber aufwendig (unverändert)
Lohnausweis: Kreuz im Feld «F»    Lohnausweis: Kreuz im Feld «F» (unverändert) Lohnausweis: Kreuz im Feld «F» (unverändert)
Mindestbetrag Privatanteil Fahrzeug: CHF 150 pro Monat Mindestbetrag Privatanteil Fahrzeug: CHF 150 pro Monat (unverändert)

 

 

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