QR-Rechnungen: jetzt handeln!

Frage: Wir stellen noch keine QR-Rechnungen aus. Was müssen wir bis wann unternehmen?

Veröffentlicht am
Janine Leu
Leiterin Fachteam Abacus Gewerbe-Treuhand AG, Luzern

Antwort

Am 30. September 2022 nimmt PostFinance die orangen und roten Einzahlungsscheine endgültig vom Markt. Der neue QR-Einzahlungsschein besteht aus einem Empfangsschein und einem Zahlteil. Darauf sind sämtliche Zahlungsinformationen sowohl digital im Swiss QR-Code als auch in lesbarer Schrift enthalten. Vom heutigen orangen Einzahlungsschein wird die Referenznummer übernommen, sie heisst neu QR-Referenz. Dazu wird zwingend die ebenfalls neue QR-IBAN-Nummer benötigt.
Wir empfehlen, jetzt die Software für den Zahlungsverkehr und insbesondere die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung auf QR-Fähigkeit zu prüfen und notwendige Anpassungen vornehmen zu lassen. Der Treuhänder, die Hausbank und der Softwarepartner unterstützen KMU dabei. In der Abacus Business Software verläuft die QR-Umstellung beispielsweise in wenigen Schritten. Die Rechnungserfassung in der Kreditorenbuchhaltung kann mit AbaScan danach weitgehend automatisiert erfolgen. Der Rechnungsempfänger profitiert dabei von weniger Zeitaufwand und vermeidet Erfassungsfehler. Rechnungsstellende Unternehmen können ihre QR-Einzahlungsscheine in einer Branchensoftware oder direkt im Abacus erstellen lassen. Rechnungsausgabe und -versand erfolgen in Zukunft auf weissem Papier ohne Vordruck oder papierlos via E-Mail. Zusätzlich profitieren Zahlungsempfänger von der automatisierten Verarbeitung der Zahlungseingänge. Als Bronze-Vertriebspartnerin für die Abacus Business Software hat die Gewerbe-Treuhand schon zahlreiche Unternehmen bei der QR-Umstellung beraten und unterstützt.

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