Schnellere Verfahren zum Ausbau der heimischen Stromproduktion

Zwischen Projektierungsbeginn von grossen Energieanlagen, die Wind- oder Wasserkraft nutzen, und der Realisierung dauert es weit über 20 Jahre, hält die Staatskanzlei Luzern fest. Das widerstrebt der Energiestrategie 2050 und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Deshalb will die Regierung ein kantonales Plan- und Projektgenehmigungsverfahren einführen.

Veröffentlicht am

Windkraftwerke sind noch nie im Ruf gestanden, eine Landschaft attraktiver zu machen. Wer schon   im Norden Deutschlands unterwegs war, bekommt beim Anblick eines Windparks ein ziemlich beklemmendes Gefühl. Und für Vögel können die Windräder zur Todesfalle werden.

Doch vom Standpunkt der Energieversorgungssicherheit können sie  Sinn ergeben. Gerade in der kalten Jahreszeit, wenn die Anzahl Sonnenstunden geringer wird, können Windkraftwerke komplementär zu Photovoltaikanlagen genutzt werden.

Gemeinden werden in ihrer Autonomie eingeschränkt
«Zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind der Bau neuer und der Ausbau bestehender Anlagen für erneuerbare Energien zwingend nötig», hält Regierungspräsident Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, fest. Deshalb hat die Exekutive dem Luzerner Kantonsrat einen Entwurf zur Revision des Planungs- und Baugesetzes vorgelegt. Mit dem Ziel, die Verfahren insbesondere für grössere Windkraftwerke zu beschleunigen.

Mit der Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahren würde die Planungsautonomie der Gemeinden eingeschränkt. Die Regierung vertritt die Ansicht, dass es nicht von der Hand zu weisen sei, dass Partikulärinteressen in den Gemeinden wichtige Vorhaben im öffentlichen Interesse verzögern oder verunmöglichen könnten.

Weitere Anpassungen im Planungs- und Baugesetz
Das vorgeschlagenene kantonale Verfahren soll aber nur bei Windkraftanlagen mit einer Jahresproduktion von mindestens zehn Gigawattstunden zur Anwendung kommen. Über kleinere Vorhaben sollen weiterhin die Stimmberechtigten der Standortgemeinde im Rahmen der Nutzungsplanung entscheiden. Der neue Gesetzesentwurf verpflichtet den Kanton dazu, mit den Gemeinden zusammenzuarbeiten. Im Zuge einer Vorprüfung können sich diese zum Projekt äussern und Anträge stellen. Festzuhalten gilt: Bei Infrastrukturbauten wie dem Schienen- oder Autobahnbau oder dem Neubau von Atomkraftwerken kommt die Gemeindeautonomie auch nicht zum Tragen.

Das Planungs- und Baugesetz soll aber noch in weiteren Punkten angepasst werden. Parkplätze beim Neubau von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen oder dem Umbau von Einstellhallen sind mit Ladestationen für Elektroautos auszurüsten. Zudem sollen die Gemeinden die Kompetenz erhalten, Vorschrifen für klimaangepasstes Bauen (zum Beispiel bei der Entsiegelung von Böden) zu erlassen. Gegen die Gesetzesrevision regt sich Widerstand von SVP und Landschaftsschutzverbänden.

Modal zum Teilen dieser Seite
  1. Sie befinden sich hier: Home - KGL
  2. Gut zu wissen
  3. Schnellere Verfahren zum Ausbau der heimischen Stromproduktion