Antwort
Die Investitionskosten im Bereich Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen können mit der Steuerdeklaration 2023 (ab 1. Januar 2023) bei den Staats- und Gemeindesteuern in Abzug gebracht werden. Darunter fallen grundsätzlich auch die Aufwendungen für die Installation einer Photovoltaikanlage.
Die Deklaration erfolgt mittels Liegenschaftenverzeichnis der Steuererklärung. Allfällig erhaltene Subventionsbeiträge sind dabei aufzurechnen. Ausgaben und Beiträge sind gemäss Zahlungsfluss zu deklarieren. Das heisst, wenn die Aufwendungen im Jahr 2023 bezahlt wurden, sind diese auch in der Steuererklärung 2023 zu deklarieren.
Wenn die tatsächlichen Kosten deklariert werden, kann der Pauschalabzug nicht mehr berücksichtigt werden. Darum sind im jeweiligen Jahr sämtliche effektiv bezahlten Aufwendungen, wie zum Beispiel Strassenperimeter, Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung, Ersatz von Kücheneinbaugeräten usw., in der Steuererklärung zu deklarieren. Damit kann vom maximalen Steuerabzug profitiert werden.
Im Sinne einer Ausnahme ist zu beachten, dass Aufwendungen für den Einbau von Photovoltaikanlagen innert drei Jahren seit Erstellung der Liegenschaft (Neubau) keinen abzugsfähigen Aufwand darstellen.