STAF: Besteht für KMU Handlungsbedarf?

Die STAF war in den letzten Wochen in aller Munde. Es bleibt die Frage nach den Auswirkungen der Gesetzesänderungen für KMU. Wir zeigen im Sinne eines nicht abschliessenden Überblicks auf, wo die STAF für KMU Chancen und Risiken birgt.

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Mit der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) fallen ab dem 1. Januar 2020 die kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften (Holdings, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften) weg. Neu unterliegen diese Gesellschaften ebenfalls der ordentlichen Besteuerung, wobei eine Übergangslösung für die ersten fünf Jahre vorgesehen ist. Die Übergangslösung gilt es einem freiwilligen Verzicht auf den Status noch im Jahr 2019 gegenüberzustellen, um den Wechsel zur ordentlichen Besteuerung bestmöglich abzufedern.

Kapital- und Gewinnsteuern

Die reduzierten Kapitalsteuersätze der Statusgesellschaften werden auch mit deren Abschaffung aufgehoben. Als Gegenmassnahme können die Kantone neu eine Entlastung für jenes Eigenkapital vorsehen, das auf Beteiligungen, Patente sowie Konzerndarlehen entfällt. Dies soll auch im Kanton Luzern eingeführt werden. Zu prüfen gilt es im Einzelfall, inwiefern das Unternehmen hiervon profitieren kann. Der Wegfall der Statusgesellschaften wird den internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb verstärken. In vielen Kantonen zeichnet sich eine Senkung der ordentlichen Gewinnsteuersätze ab. Der Gewinnsteuersatz im Kanton Luzern bleibt unverändert.

Höhere Dividendenbesteuerung

Die STAF sieht eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf Bundesebene von 60 auf 70 Prozent vor. Die Kantone müssen neu mind. 50 Prozent der Dividenden an Privatpersonen besteuern, können aber einen höheren Satz vorsehen. Der Kanton Luzern wird unverändert bei 60 Prozent bleiben. KMU-Inhaber sind gut beraten, ihre Dividendenbezugsstrategie zu überdenken und den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Patentbox

Bei der Patentbox werden Gewinne aus immateriellen Gütern mit einer Ermässigung von max. 90 Prozent privilegiert besteuert. Die Kantone können eine geringere Ermässigung vorsehen, wie der Kanton Luzern mit 10 Prozent. Zur Patentbox zählen registrierte Patente und vergleichbare Rechte. Darunter fallen auch ausländische Patente und Rechte, soweit sie den Bestimmungen entsprechen.

Abzüge für F&E

Die Kantone sind inskünftig berechtigt, einen zusätzlichen Abzug von maximal 50 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten für Forschung und Entwicklung (F&E) zu gewähren. Der Kanton Luzern hat diesen zusätzlichen Abzug jedoch nicht vorgesehen.

Haltestruktur überdenken

Nach geltendem Recht können Aktien-/Stammanteile von unter 5 Prozent steuerfrei zum Verkehrswert an eine selbst beherrschte Gesellschaft verkauft werden. Dies wird künftig durch den Wegfall der 5-Prozent-Schwelle nicht mehr steuerfrei möglich sein. Ist jemand Minderheitsaktionär an einem Familienunternehmen oder erzielt erhebliche Einkünfte aus dem Wertschriftenportfolio (Streubesitz), wäre jetzt allenfalls der richtige Zeitpunkt, die Haltestruktur zu überdenken und zu optimieren.

AHV

Neben den steuerlichen Sonderregelungen ergeben sich auch Anpassungen bei der AHV. Der Beitragssatz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird um je 0,15 Prozent erhöht.

Fazit

Die STAF betrifft nicht nur internationale Grosskonzerne. Auch KMU sind gut beraten, die Auswirkungen auf ihr Unternehmen sowie den erforderlichen Handlungsbedarf zeitnah zu prüfen.

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