Härtefallgelder: Firmen müssen selber rückfordern, Verbände sehen das Kritisch
Der Kanton Luzern hat die ausbezahlten Covid-Härtefallgelder der ersten Tranche zu Unrecht zurückgefordert, das Kantonsgericht hat dies so bestätigt. Dass betroffene Unternehmen nun trotzdem selber ein Wiedererwägungsgesuch für den Erhalt der bereits bezahlten Beträge einreichen müssen, wie per Schreiben von Mitte Juni informiert wurde, ist schwer nachvollziehbar.