Umtausch der Ware

Frage: Ein Kunde hat seiner Freundin zum Geburtstag ein Buch geschenkt. Leider hat sie dieses schon gelesen und er wollte das noch eingeschweisste Buch zurückbringen. Ich will es kulanterweise zurücknehmen, jedoch nur gegen einen Gutschein. Ist dies rechtens?

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Antwort

Bei Kaufverträgen gibt es von Gesetzes wegen kein Rücktrittsrecht. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, Artikel zurückzunehmen oder umzutauschen. Ausgenommen sind selbstverständlich alle Waren, die sich als mangelhaft entpuppen, oder Käufe, bei denen Sie Ihren Kunden getäuscht haben. Hier gelten die Regeln der Gewährleistung. Nur in diesen Fällen kann der Kunde die Ware bei Ihnen umtauschen, das Geld zurückverlangen oder einen Preisnachlass fordern. Meistens wird der mangelhafte Artikel gegen ein fehlerfreies Exemplar umgetauscht oder repariert.
Die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen kann man in der Regel nur bei schwerwiegenden Mängeln. Und dies auch nur dann, wenn eine Rückabwicklung des Kaufvertrages (sog. Wandelung) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausgeschlossen wird. Nehmen Sie das einwandfreie Buch zurück, tun Sie dies also freiwillig. Es ist Ihnen überlassen, ob Sie dem Kunden in diesem Fall Bargeld oder einen Gutschein zurückgeben. In den meisten Fällen wird ein Gutschein ausgestellt und Ihr Kunde muss dies wohl oder übel akzeptieren. Wer in einem Geschäft einkauft, sollte sich über die Vertragsbedingungen informieren, denn jedes Geschäft kann seine eigenen Regeln aufstellen. Die Informationen sind normalerweise in den AGB auffindbar oder der Kunde kann sich direkt im Geschäft erkundigen.

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