Unauffindbare Schuldbriefe

Frage: Wir wollen das von unserer Mutter geerbte Haus verkaufen und finden die auf dem Grundstück lastenden Papier-Inhaberschuldbriefe nicht mehr. Was ist zu tun?

Chantal Steinmann
Rechtsanwältin Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

Schuldbriefe sind Wertpapiere und sorgfältig aufzubewahren. Ein Verlust erschwert den Verkauf des Hauses. Ein verlorener Schuldbrief muss vor einem Verkauf für kraftlos erklärt werden. Ohne Kraftloserklärung hat der Käufer das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt trotz der Bezahlung des gesamten Kaufpreises der Schuldbrief auftaucht und dessen Besitzer Forderungen gegen den neuen Eigentümer des Hauses erhebt. Die Kraftloserklärung erfordert ein gerichtliches Verfahren. In diesem müssen Sie belegen, dass Sie am Schuldbrief berechtigt und früher im Besitz waren, bevor dieser verloren ging. Nach der erfolgreichen Prüfung dieser Voraussetzungen ruft das Gericht das vermisste Wertpapier öffentlich auf. Der Aufruf erfolgt im schweizerischen Handelsamtsblatt und im kantonalen Amtsblatt. Nach diesem Ausruf ist eine Frist von 6 Monaten abzuwarten. Die Kraftloserklärung durch das Gericht erfolgt nach Ablauf dieser Frist. Erst danach kann der Schuldbrief im Grundbuch gelöscht werden.
Seit gut 10 Jahren gibt es als Alternative den Register-Schuldbrief. Es wird kein Wertpapier ausgestellt und der Schuldbrief bleibt elektronisch erhalten. Das Verlustrisiko fällt so weg. Bestehende Papierschuldbriefe können in Register-Schuldbriefe umgewandelt werden. Sind sie vor dem 1.1.2012 errichtet, genügt ein Antrag beim Grundbuchamt. Die Kosten betragen CHF 50.- pro Schuldbrief. Die Umwandlung neuerer Schuldbriefe bedarf einer öffentlichen Beurkundung. Die Kosten variieren je nach Höhe der Pfandsumme.

Modal zum Teilen dieser Seite
  1. Sie befinden sich hier: Home - KGL
  2. Gut zu wissen
  3. Unauffindbare Schuldbriefe