Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat ein Dekret für einen teilweisen Verzicht auf Rückforderung von Covid-19-Härtefallgeldern aus bedingter Gewinnbeteiligung. Dies betrifft die sogenannte «erste Tranche» der ausbezahlten Härtefallgelder, die bei der bedingten Gewinnbeteiligung nicht mehr berücksichtigt werden soll.
Der KGL ist erfreut, dass die Regierung diesen für die Luzerner KMU-Wirtschaft wichtigen und richtigen Entscheid gefällt hat. Denn wie sich nun auch offiziell zeigt, sind rund 400 Betriebe betroffen. Das ist eine erhebliche Zahl und diese Unternehmen erhalten nun endlich die notwendige Gewissheit im Umgang mit den Härtefallzahlungen. Seit Beginn begleitete der KGL die politischen Geschäfte rund um die Covid-19-Pandemie Härtefallgelder eng und forderte bereits vor einem Jahr eine pragmatische und strategiekonforme Regelung für die betroffenen Betriebe.