Unterschied zwischen einer AG und GmbH

Ich beabsichtige, eine Gesellschaft zu gründen. Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer AG?

Veröffentlicht am
Jasmin Felder
Rechtsanwältin Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

Um eine GmbH zu gründen, benötigt es ein voll einbezahltes Grundkapital von 20'000 Franken. Bei der AG beträgt dieses 100'000, eine Teilliberierung ist möglich. Die GmbH ist personenbezogen und geniesst, entgegen der kapitalbezogenen AG, keine Anonymität betreffend Inhaberschaft im Handelsregister. Bei der GmbH erfolgt die Geschäftsführung in der Regel durch die Gesellschafter (Selbstorganschaft). Der Verwaltungsrat der AG besteht oft aus Drittpersonen (Drittorganschaft). Sofern bei der GmbH keine Nachschusspflichten in den Statuten vorgesehen sind, haften beide Gesellschaftsformen nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Die Gesellschafterversammlung der GmbH kann sich in den Statuten einen Genehmigungsvorbehalt für gewisse Beschlüsse der Geschäftsführung einräumen. Zudem kann ein Vetorecht einzelner Gesellschafter für bestimmte GV-Beschlüsse festgehalten werden. Beides ist bei der AG nicht möglich. Den Gesellschaftern steht, entgegen den Aktionären, ein umfassendes Einsichts- und Auskunftsrecht zu, sofern keine Revisionsstelle besteht. Ferner bringt die GmbH aufgrund der Personenbezogenheit Austritts- und Ausschlussrechte, Treue- und Konkurrenzpflichten mit sich. Bei der AG besteht hingegen mehr Rechtssicherheit durch mehr Rechtsprechung. Sie ist flexibler bezüglich Finanzierung und geniesst tendenziell mehr Ansehen.

Die GmbH ist für kleinere Unternehmen oft die beliebtere Form aufgrund des tiefen Mindestkapitals und der individuelleren Ausgestaltung. Es ist im Einzelfall abzuklären, welche Rechtsform für Ihre Gesellschaft die richtige ist.

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