Schritt nach vorn mit neuem Richtplan - Verbesserungspotenzial bleibt aber erheblich

Der KMU und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL) anerkennt im Positiven die Straffung, Entschlackung sowie die verbesserte Lesbarkeit des Richtplanentwurfs 2025. Gleichzeitig fällt aus Sicht des KGL auf, dass zahlreiche fachliche Anliegen und Anträge aus der Mitwirkung von 2023 nur teilweise oder gar nicht aufgenommen wurden. Insbesondere bei der Sicherstellung erschwinglicher Arbeitsflächen, den gewerblichen Wachstumsmöglichkeiten und beim wirtschaftlich notwendigen Verkehr ist das Optimierungspotenzial erheblich. Der KGL hält darum an seiner bisherigen Eingabe fest und ergänzt diese in zentralen Punkten.

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Generell deckt sich der erneuerte Entwurf des Richtplans Kanton Luzern in den Grundhaltungen, Strategien und Koordinationsaufgaben über weite Strecken mit den Hauptanliegen des KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL). Der überarbeitete und während zwei Monaten bis zum 18. Dezember 2025 aufliegende Richtplanentwurf hält auf der Vergleichsebene indes nicht allen Anforderungen stand. Der KGL hält darum grundsätzlich an seiner Eingabe von 2023 fest und bekräftigt und ergänzt mit seiner erneuten Stellungnahme zentrale Punkte dort, wo Dissens und wo Ergänzungsbedarf besteht.

Die vom KGL früher formulierten vier Handlungsfelder zum Richtplan sind und bleiben für eine prosperierende Luzerner Wirtschaft zentral:

  1. Räumliche Entwicklung mit guter Einbettung in funktionale Räume, sowohl in Zentren wie in ländlichen Gebieten.
  2. Erschwingliches Bauland für KMU, insbesondere für Betriebe mit einfachen Nutzungsansprüchen.
  3. Differenzierte Mobilität, die auch den wirtschaftlich notwendigen Verkehr berücksichtigt.
  4. Lebendige Ortskerne mit vielfältigen Nutzungen als wichtige Standortfaktoren.

Insgesamt ist der Richtplan 2025 ein Schritt in die richtige Richtung: Im Umfang kompakter, im Inhalt mit - soweit möglich - pragmatischer Grundhaltung. Der derzeit aufliegende Richtplanentwurf ist gegenüber der Version 2023 strukturell deutlich verbessert. Die gestraffte, besser lesbare und nachvollziehbare Gliederung würdigt der KGL positiv. Ebenso positiv beurteilt er die transparente Kommunikation im Auflageverfahren, das unter anderem von drei öffentlichen Informationsanlässen begleitet wurde.

Wirtschaftliche Wachstumsmöglichkeiten gehemmt

Die Erwartung, dass ein bedeutender Anteil der kritisierten Punkte inhaltlich geklärt, präzisiert oder erweitert würde, hat sich nicht erfüllt. Für den Wirtschaftsstandort Luzern sind die weiterhin bestehenden, zentrale Lücken hemmend – insbesondere bei der Sicherstellung erschwinglicher Arbeitsflächen, den gewerblichen Wachstumsmöglichkeiten und beim wirtschaftlich notwendigen Verkehr. So dürfen etwa die vorgesehenen Innenentwicklungsstrategien nicht zu einer Verdrängung klassischer KMU-Nutzungen führen.

Ein zentrales Beispiel ist der Wachstumsfaktor für ländliche Gebiete. Der Richtplan hält weiterhin am Faktor –0.2 fest. Dieser Wert bleibt aus Sicht des KGL zu tief und wirkt wirtschaftsbremsend. Ländliche Regionen verlieren dadurch an Entwicklungsspielraum, obwohl gerade sie für die Gesamtwirtschaft des Kantons wichtige komplementäre Funktionen übernehmen – als Produktionsstandorte, als Arbeitgeber für lokale Bevölkerung und als Stabilisatoren im lokalen Gefüge. Der KGL hält daher klar an seiner Forderung nach einem Wachstumsfaktor von –0.1 fest, um standortgerechte Entwicklungsmöglichkeiten besser zu gewährleisten.

Der KGL bekräftigt deshalb alle in der Eingabe 2023 gestellten Anträge erneut. Die Luzerner Wirtschaft braucht Klarheit, Planungssicherheit und angemessene Entwicklungsperspektiven. Wo diese im Richtplan nicht oder ungenügend abgebildet sind, besteht weiterhin dringender Ergänzungsbedarf. Der KGL ersucht den Kanton, die nicht erfüllten Anliegen in der weiteren Überarbeitung verbindlich zu stärken und so die langfristigen Grundlagen für eine ausgewogene und wettbewerbsfähige Entwicklung im ganzen Kanton zu schaffen.

Kontakt:
Jérôme Martinu, Direktor KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern, Telefon direkt: 041 318 03 01,
Mobile: 076 377 25 14, Mail: jerome.martinu@kgl.ch

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