Mit seiner Vorgehensweise hat der Kanton ein paar wichtige Stakeholder wie den KGL vor den Kopf gestossen. Nicht nur damit, dass er die Fristen zur Bearbeitung von Baugesuchen um 50 Prozent erhöhen will – ausserhalb der Bauzonen sogar von 40 auf 80 Tage. Der Kanton begründet dies damit, dass «sie angesichts der Zunahme der Fallzahlen, aber auch der zunehmenden inhaltlichen Komplexität, unabhängig von möglichen Verfahrensoptimierungen, je länger, je weniger eingehalten werden können.» Deshalb will er die Fristen «der Realität anpassen». Der KGL wertet eine solche vorauseilende Tatsachenschaffung als Symptombekämpfung oder schlicht als Beschönigungsversuch. Aus seiner Sicht ist das weder sinnvoll noch zielführend.
Verfahren wird zur Makulatur
Genauso irritierend empfindet es der kantonal grösste Wirtschaftsverband als treibende Kraft hinter den Postulaten, dass er nicht zur Vernehmlassung eingeladen worden ist. «Überhaupt fehlen Wirtschaftsvertreter in der Adressatenliste gänzlich», moniert KGL-Direktor Jérôme Martinu. Selbst die Baubranche, die in diesem Prozess eine wichtige Rolle einnehme, sei nicht angehört worden. «Bei einer derart relevanten Fragestellung finden wir das unhaltbar.» Eine Vernehmlassung sei doch dazu da, ein möglichst breites und qualifiziertes Feedback abzuholen, damit ein stabiler politischer Prozess erfolgen könne. «Wenn aber wichtige Stakeholder nicht einbezogen werden, wird das Verfahren zur Makulatur.»
Das ist die Forderung des KGL
Bei dieser Ausgangslage fordert der KGL dezidiert die Beibehaltung des Status quo in Sachen Fristen in der Planungs- und Bauverordnung. Die geltenden Fristen in der Verordnung sollen mindestens so lange bestehen bleiben, bis konkrete Massnahmen zur Verbesserung des Baubewilligungsverfahren erarbeitet, öffentlich kommuniziert und in der Umsetzung sind.
Zu diesem Prozess gehört nach Einschätzung des KGL auch eine grundsätzlich notwendige Überprüfung bestehender Vorschriften und/oder Gesetze, deren möglicher Abbau für eine Optimierung der Baubewilligungsverfahren sorgen könnte.
Frühestens ab diesem Zeitpunkt erachtet es der KGL als politisch opportun, die bestehenden Fristen zu überprüfen und allenfalls neu zu setzen. Der Zeitpunkt hängt hierbei vom Fortschritt der Arbeit in den federführenden Dienststellen im Austausch mit den relevanten Stakeholdern ab.
