«Von der Wirtschaft für die Wirtschaft»: Projektgruppe holt Feedback ab

Der Kanton Luzern treibt die Ausarbeitung des kantonalen Berufsbildungsfonds voran. In der Projektgruppe unter Führung des Luzerner Bildungsdirektors Armin Hartmann gibt sich auch der KGL, vertreten durch Direktor Jérôme Martinu, aktiv ein. Unlängst sind die Präsidentinnen und Präsidenten der Berufs- und Branchenverbände in den aktuellen Zwischenstand involviert worden.

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Daniel Preckel, der Leiter der kantonalen Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) und sein Mitarbeiter Martin Janev sind die beiden weiteren Mitglieder der Projektgruppe. Und sie stellten den aufzugleisenden Berufsbildungsfonds (BBF), der in der Folge in die politische Vernehmlassung geschickt werden wird, den mehr als 25  Anwesenden in einem Saal des Restaurants Schützenhaus auf der Allmend vor.

Die definierten Ziele für den BBF lauten wie folgt:

  • Engagement der Luzerner Unternehmen für die Berufsbildung
  • Schaffung von Lehrstellen attraktiver machen und Lehrbetriebe entlasten
  • Förderung von Innovationen

Die Grundidee eines Luzerner BBF? Sie soll dem Grundsatz «Von der Wirtschaft für die Wirtschaft» folgen. Weitere relevante Direktiven skizzierte Daniel Preckel so: «Uns ist eine faire und nachvollziehbare Lösung in der Äuffnung und Verteilung der finanziellen Mittel wichtig. Dazu eine schlanke Organisation in der Administration.»

Wie die Unternehmen profitieren
Der Mechanismus des Berufsbildungsfonds funktioniert dergestalt, dass Unternehmen, die überproportional viel ausbilden, finanziell profitieren werden. Jene, die unterproportional oder gar keine Lernenden aus-
bilden, profitieren indirekt, da die Berufsbildung gestärkt wird und Fachleute im Arbeitsmarkt sind.

«Wir haben die Konzeption des Berufsbildungsfonds nicht auf der grünen Wiese gemacht», hielt Daniel Preckel fest und spielte darauf an, dass die Projektgruppe Erfahrungen von anderen Kantonen, die schon vor Jahren einen BBF ins Leben gerufen hatten, einholte.

Daraus hat sie folgende Empfehlungen für die Umsetzung eines Luzerner BBF abgeleitet:

  • Ausbildungsdichte als Kriterium
  • Mittel für Innovationen und gezielte Projekte
  • Einfache Lösung möglichst ohne Ausnahmen, um die Bürokratie so gering wie möglich zu halten
  • Operative Umsetzung für das Inkasso ist denkbar analog Luzerner Arbeitslosenhilfsfonds
Wir erhielten wichtige Rückmeldungen und spürten Unterstützung für den Berufsbildungsfonds, wie wir ihn aufgegleist haben.
Daniel Preckel, Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung

Höhe des Beitragssatzes offen
Vorgeschlagen wird, dass der Fondsbeitragssatz zwischen 0,6 bis 0,9 Promille der AHV-Lohnsumme eines Unternehmens betragen soll. Grob geschätzt ergibt sich daraus ein jährliches Total zwischen acht bis zwölf Millionen Franken.

Die Höhe des Fondsbeitragssatzes orientiert sich dabei an den acht Kantonen, die bereits einen BBF eingeführt haben. Zürich, der Jura und das Wallis haben einen Beitragssatz von einem Promille, das Tessin 0,95 ‰, die Waadt 0,9 ‰, Neuenburg 0,87 ‰, Genf zwischen 0,396 bis 0,82 ‰ und Freiburg 0,4.

Auf welcher Höhe der Beitragssatz im Kanton Luzern letztlich festgelegt werden wird, bedarf noch weiterer Überlegungen, Abklärungen und Rückmeldungen aus der Wirtschaft und Politik. Deshalb ist ein definitiver Entscheid noch völlig offen.

Welche Unternehmen im Kanton Luzern von einer Beitragspflicht ausgenommen werden sollen, ist ebenfalls noch zu definieren. Von den Präsidentinnen und Präsidenten der Berufs- und Branchenverbände kamen diesbezüglich Rückmeldungen. Eine Möglichkeit wäre, Unternehmen, die bereits in einen der 35 vom Bundesrat anerkannten Branchenfonds einzahlen (siehe QR-Code), von einer Beitragspflicht zu befreien.

Vier Fragestellungen diskutiert
Im Anschluss an die BBF-Vorstellung teilten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufs- und Branchenverbände in drei Gruppen auf, um folgende vier Fragen zu erörtern:

  • Fondsbeitragssatz: Wie viel Geld soll zur Verfügung stehen?
  • Mittelverwendung: Stimmt das Verhältnis zwischen Rückvergütung, Innovations-/Projektförderung und Verwaltungsaufwand?
  • Ausnahmen: Ist die Begrenzung nachvollziehbar?
  • Ist die Organisation schlank und effizient?

Feedbacks werden nun verarbeitet
Nachdem die Anwesenden in einer Konsultativbefragung ein Stimmungsbild abgegeben hatten, sagte Daniel Preckel im Anschluss an die Veranstaltung positiv gestimmt: «Wir haben wichtige Rückmeldungen erhalten und spürten Unterstützung für den Berufsbildungsfonds, wie wir ihn augegleist haben.»

Die Rückmeldungen werden nun durch die DBW verarbeitet und in der Projektgruppe diskutiert. Danach wird die Regierung die Vernehmlassungsbotschaft erarbeiten. Für November 2024 ist eine Medienkonferenz geplant, bei der umfassend über die vorgeschlagenen Eckwerte informiert werden soll.

Daniel Preckel stellte klar: «Wir stehen erst am Anfang des Prozesses. Es werden noch weitere Veranstaltungen und Diskussionen folgen.» Der Berufsbildungsfonds wird, sofern der Gesetzgeber zustimmt, frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten.   


Zur Liste der allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds

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