Antwort
Es ist wichtig, die angewendete Schatzungsmethode zu verstehen. Der Kanton Luzern wendet beispielsweise für Ein- bis Dreifamilienhäuser sowie Stockwerkeigentum die Realwertmethode an. Das heisst: Der Katasterwert setzt sich bei überbauten Grundstücken aus dem Landwert und dem Zeitwert des Gebäudes zusammen. Ersterer kann online eingesehen werden (Geoportal Kanton Luzern). Letzterer setzt sich aus dem Gebäudealter sowie dem Gebäudeversicherungswert (Neuwert) zusammen. Überprüfen Sie die Schatzungsanzeige sorgfältig auf Fehler oder Unstimmigkeiten und stellen Sie sicher, dass alle Angaben zur Liegenschaft korrekt sind.
Einsprachen gegen den Kataster- und/oder Eigenmietwert sind nur noch im Rahmen der Einkommens- und Vermögenssteuerveranlagung möglich. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Einwände gegen die Schätzungen in Ihrer Steuererklärung jährlich geltend machen müssen. Achten Sie zudem darauf, die Einsprachefristen einzuhalten.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die festgelegten Werte nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, können Sie dies in Ihrem Liegenschaftsverzeichnis in der Steuererklärung deutlich machen. Dies ermöglicht es, individuelle Parameter wie Grundstückfläche, Mietertrag, Mietwert oder Nutzungsänderungen zu korrigieren.
Bei Unklarheiten in Bezug auf die Bewertungsmethodik der Neuschatzungen sowie für den Einspracheprozess ist es hilfreich, sich von einer Fachperson beraten zu lassen.