Weitere Verschärfung der Massnahmen verhindern

Der Bundesrat gab am 6. Januar 2021 bekannt, dass die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar verlängert werden sollen. Der KGL begrüsst die frühzeitige und offene Kommunikation des Bundesrats, warnt aber vor den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Massnahmen.

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Die Wirtschaft hat in den vergangenen Monaten bewiesen, dass die Schutzkonzepte einwandfrei funktionieren und keine Hotspots ausgemacht werden können. Im Gegenteil: Die Schutzkonzepte werden unter grossem Aufwand und zu Lasten der Unternehmen laufend verbessert und präzisiert. Wäre dem nicht so, hätten viele Betriebe schliessen müssen, da das Personal an Corona erkrankt wäre. Eine solche Entwicklung war aber seit Beginn der Coronakrise Ende Februar 2020 nie zu beobachten. Der KGL ist weiterhin der Überzeugung, dass die Massnahmen in der Wirtschaft auf individuelle Schutzkonzepte in den Branchen abgestellt werden sollten. Der Nutzen bei der Schliessung einer ganzen Branche dagegen, wie es aktuell in der Gastronomie der Fall ist, bleibt fragwürdig. Demgegenüber stehen hohe wirtschaftliche und gesellschaftliche Kosten. Umso mehr gilt es zusätzliche Verschärfungen der Massnahmen zu vermeiden. 

Die Wissenschaft hat bisher wenig belastbare Zahlen und keine Evidenz geliefert, die eine Schliessung von Betrieben als Massnahme rechtfertigen. Ausserdem hatten die Schliessungen von Gastrobetrieben und Detailhändlern wie schon beim ersten Lockdown keine signifikante Veränderung der Fallzahlen zur Folge. Wenn aber die Politik dennoch entsprechende Entscheide fällt, so wird der KGL diese mittragen. Er erachtet es dann allerdings als Selbstverständlichkeit, dass der Bund die weiterhin nicht gedeckten Fixkosten der betroffenen Betriebe grossmehrheitlich übernimmt. Dabei soll es keine Branchenlösungen geben, sondern die Betroffenen sollen individuell beurteilt und unterstützt werden. Der KGL fordert die Luzerner Regierung auf, dem Bundesrat eine entsprechende Vernehmlassungsantwort zu geben.

Dabei hält der KGL an seinem Konzept fest, das eine unkomplizierte und grosszügige Vergabe von Krediten vorsieht, die später in à-fonds-perdu-Mittel umgewandelt werden können. Diese Lösung bringt die Flexibilität und Handlungsfreiheit, welche die aktuell sehr volatile Situation mit ihren grossen Unsicherheiten erfordert. 

Gerade die Luzerner KMU-Wirtschaft ist an der Vermeidung eines umfassenden Lockdowns als Folge der Überlastung des Gesundheitswesens interessiert. Sie wird deshalb weiterhin alles daran setzen, die Vorgaben konsequent zu erfüllen und selber proaktiv Verbesserungen und innovative Konzepte umzusetzen.

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