Wie wirkt sich der Brexit auf unsere KMU aus?

Nach dem Brexit gehört Grossbritannien weder zum EU-Binnenmarkt noch zur EU-Zollunion. Da die Schweiz Staatsverträge mit der EU und nicht mit Grossbritannien abgeschlossen hat, bringt dies Änderungen im Wirtschaftsverkehr vieler Schweizer KMU mit britischen Kunden.

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Auf was müssen KMU achten, wenn sie mit Grossbritannien Geschäftsbeziehungen unterhalten? Neben grenzüberschreitenden Gesellschaftsstrukturen oder Arbeitsverhältnissen werfen vor allem Kundenakquisition und die anschliessende Vertragserfüllung in UK Fragen auf. Nachstehende allgemeine Ausführungen nehmen keinen Bezug auf Ausnahmen.

Einreise und visumspflicht

Geschäftsreisende dürfen sich mit dem «standard visitor visa» bis zu sechs Monate in Grossbritannien aufhalten. Eine Arbeitstätigkeit ist nicht gestattet, lediglich Besuche bei Kunden und die Teilnahme an Tagungen, Verhandlungen oder Messen, jedoch ohne Direktverkauf. Für Schweizer Staatsangehörige ist kein Visumsantrag erforderlich.

Steuerrecht

Der Austritt von Grossbritannien aus der EU hat auf die steuerlichen Abkommen zwischen Grossbritannien und der Schweiz keinen Einfluss, das heisst, dass Lohneinkommen weiterhin am Arbeitsort besteuert wird. Es gibt Ausnahmeklauseln für Angestellte von Schweizer Firmen, die sich weniger als 183 Tage in Grossbritannien aufhalten.

Sozialversicherung

Durch den Austritt Grossbritanniens aus der EU tritt im Verhältnis zur Schweiz ein knapp 60-jähriges Abkommen über die soziale Sicherheit wieder in Kraft. Dieses vermag nicht mehr sämtliche heutigen Situationen abzudecken, weshalb eine detaillierte Prüfung im Einzelfall notwendig ist. Schweizer Arbeitnehmende, die die Grenze überschreiten, müssen ein «certificate of coverage» respektive ein A1-Zertifikat mitführen, das die Sozialversicherungsunterstellung in der Schweiz nachweist.

Arbeitsverhältnisse

Will ein Schweizer KMU in UK Mitarbeitende beschäftigen, die weder britische noch irische Staatsbürger sind und auch über keine spezifische Aufenthaltsbewilligung verfügen, muss wie bis anhin eine Sponsorenlizenz beantragt werden. Diese setzt unter anderem voraus, dass der Schweizer Arbeitgeber in UK über einen Geschäftsbetrieb oder eine Tochtergesellschaft verfügt. Deren Erteilung ist keine Garantie, dass ausländische Mitarbeitende tatsächlich angestellt werden können. Die Arbeitnehmenden selber müssen darüber hinaus verschiedene Voraussetzungen für eine Arbeitsbewilligung erfüllen.

Lieferung von Produkten

Grossbritannien musste per 1. Januar 2021 eine neue Zollgesetzgebung in Kraft setzen, die auch für Schweizer KMU gilt. Bei der Einfuhr von Schweizer Waren nach Grossbritannien müssen sowohl Zoll als auch britische MWST abgerechnet werden. Bei Produkten mit Wertschöpfungsketten, die sich über mehrere Staaten erstrecken, ist im Einzelfall die Zollabwicklung detailliert zu prüfen. Ebenso müssen die mehrwertsteuerlichen Konsequenzen aus dem Handel mit britischen Abnehmern wie auch aus allfälligen Herstellungs- oder Verarbeitungsprozessen vor Ort individuell geprüft werden.

Dienstleistungserbringung

Für Dienstleistungen ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen. Eine britische MWST-Anmeldung für das Schweizer KMU kann vermieden werden, indem die MWST-Pflicht auf den Kunden übertragen wird. Die internationalen Fachexperten der Gewerbe-Treuhand unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei Fragen zu britischem Sozialversicherungs- oder Steuerrecht. Als einziges Schweizer Mitglied des internationalen Netzwerkes Allinial Global arbeitet die Gewerbe-Treuhand eng mit Partnerunternehmen vor Ort zusammen.

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