Ruedi Amrein, warum braucht es Ihrer Meinung nach ein CO2-Gesetz?
Es ist erwiesen, dass die Klimaerwärmung in unseren Breitengraden besonders stark sein wird. Die Folgen wie Hitze, Unwetter und instabile Berge verstärken sich und kosten mehr als die geplanten Abgaben. Mit den im CO2-Gesetz enthaltenen Massnahmen werden die Auswirkungen gemildert. Dabei können die heutigen Abgaben durch eigene CO2-Einsparungen und Rückvergütungen reduziert werden. Mit dem CO2-Gesetz werden unter dem Strich zwei Drittel der Abgaben zurückvergütet.
Was bringt das Gesetz der KMU-Wirtschaft und dem Gewerbe?
Für diejenigen, die von den Massnahmen stark betroffen sind – wie etwa das Autogewerbe –, gibt es Planungssicherheit. Mit dem gemeinsamen Ziel können Alternativen und Innovationen angegangen werden. Andere Branchen erhalten durch die Massnahmen gegen den CO2-Ausstoss neue oder zusätzliche Märkte wie Gebäudesanierung, Solartechnik, Elektrofahrzeuge oder Holzbau. Ein Teil der Mittel fliesst in einen Klimafonds, der die Forschung und Innovation unterstützt. Dies schafft beim Gewerbe Arbeitsplätze.
Ist das Ziel von Netto 0 bis 2050 nicht zu ehrgeizig?
Wollen wir, auch das Gewerbe, nicht die befürchteten Klimafolgen ertragen, muss das Ziel bis 2050 erreicht werden. Das CO2-Gesetz verlangt 50 Prozent bis 2030. Diese Wende müssen wir jetzt einleiten, damit sich Gesellschaft und Gewerbe anpassen können.
Wäre es nicht besser, zuerst im Ausland zu investieren, weil dort mit weniger Geld mehr erreicht werden kann?
Das ist ja auch vorgesehen, aber nur zu 25 Prozent. Die Anstrengungen im Inland haben den Vorteil, dass die Wertschöpfung zu einem grossen Teil in der Schweiz bleibt. Soll der Klimawandel wirkungsvoll gebremst werden, müssen alle Länder ihren Beitrag leisten.
Führt das neue CO2-Gesetz nicht zu einer Art Planwirtschaft?
Der Klimaschutz führt nur über den Weg von Änderung und Einsparung. Das ist nicht die Stärke der meisten Menschen. Ohne eine Veränderung unserer Verhaltensgewohnheiten geht es nicht. Das CO2-Gesetz operiert immerhin in den meisten Fällen mit Anreizen und Lenkung. Es wird ein Ziel festgelegt, aber der Weg dahin ist offen. Der Bundesrat setzt auf Freiwilligkeit und Massnahmen, wenn keine Wirkung erfolgt.
Welche Kosten sind vom Gesetz zu erwarten?
Die Obergrenze der CO2-Abgabe für Brennstoffe wird um 75 Prozent auf 210 Franken je Tonne CO2 angehoben, muss aber nicht sofort ausgeschöpft werden. Damit würde aber auch die Rückverteilung pro Person um 20 auf 107 Franken steigen. Unternehmen, die sich beim Bund zur Verminderung ihrer Emissionen verpflichten, können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen.
Und die neue Flugticketabgabe?
Die wird das Gewerbe weniger betreffen.