«Wir verstehen uns als verlässlichen Partner für die Betriebe und Banken»

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL) ist mit der BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU, eine Partnerschaft eingegangen. Wie die KGL-Mitglieder davon profitieren können und was sie dafür leisten müssen, führt BG Mitte-Direktor Valentin Werlen im Interview aus. Die Partnerschaft mit dem KGL soll der Genossenschaft helfen, in der Luzerner KMU-Landschaft bekannter zu werden.

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Valentin Werlen, die Bürgschaftsgenossenschaft BG Mitte ist eine Partnerschaft mit dem KGL eingegangen. Was bezwecken Sie damit?
Wir vereinfachen für KMU den Zugang zu Bankkrediten, indem wir für sie bürgen. Damit unterstützen wir KMU in herausfordernden Situationen und setzen uns für die Mitglieder des KGL ein. Eine Partnerschaft liegt auf der Hand und hilft uns, in der KMU-Landschaft bekannter zu werden.

Und was für Vorteile bringt die Partnerschaft für die KGL-Mitglieder?
Die Bürgschaftsgenossenschaft ermöglicht Finanzierungen, die ohne eine Zusatzsicherheit durch die Banken nicht gesprochen würden – wir verstehen uns als «Ermöglicher», als verlässlichen Partner für Betriebe und für die Banken.

Konkret: Wie muss man als Luzerner KMU vorgehen, um die Dienste der BG Mitte in Anspruch nehmen zu können?
Der Vorab-Check auf unserer Website gibt erste Indikationen, ob eine Bürgschaft in Frage kommt. Entschliesst sich der Unternehmer oder die Unternehmerin zur Gesuchseinreichung, wird in Zusammenarbeit mit den Gesuchstellenden und der finanzierenden Bank eine für alle Seiten passende Finanzierungsstruktur gesucht und bei einem Firmenbesuch findet ein vertieftes Kennenlernen statt. Ein Bewilligungsausschuss ist bei der BG Mitte zuständig für die Bewilligung des Gesuches und anschliessend findet die Unterzeichnung der notwendigen Dokumente statt und der Kunde wird bis zur Auszahlung des Bankkredites eng begleitet.

Muss ein Unternehmen erst Anteilsscheine der Genossenschaft erwerben, damit man vom Angebot profitieren kann?
Nein, die Bürgschaftsvergabe ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. Wir freuen uns über Kunden, die unserer Genossenschaft beitreten und damit unsere Zielsetzung unterstützen.

Werden alle Anfragen berücksichtigt?
Wir prüfen die Anträge auf verbürgte Kredite gründlich. Unsere Kundinnen und Kunden erhalten von uns eine umfassende, neutrale Projektprüfung und Beurteilung des Unternehmens sowie eine detaillierte Beurteilung der Abschlusszahlen. Zudem erhalten sie von uns Hilfe bei der Suche nach Lösungen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage.

Wie setzt sich der Geldtopf zusammen, aus dem die BG Mitte schöpfen kann?
Das Bürgschaftswesen für KMU ist eine erfolgreiche «Public-Private-Partnership». Der Bund deckt 65 Prozent von Verlusten und beteiligt sich an den Verwaltungskosten. Die Genossenschaft haftet selbst für den restlichen Anteil und steht somit unternehmerisch in der Pflicht. Die Bürgschaftsnehmerinnen und Bürgschaftsnehmer beteiligen sich an den Kosten mit einer Risikoprämie von 1,25 % pro Jahr auf dem verbürgten Betrag – im Gegenzug dürfen Sie mit einem attraktiven Kreditzins rechnen, da ihr Kredit für die Bank kurant gedeckt ist.


Kontakt und weitere Infos:
Patrick Imfeld, Leiter Aussenstelle Zentralschweiz, Freiteilmattlistrasse 50, 6060 Sarnen; Tel. 041 210 34 37; E-Mail senden


www.bgm-ccc.ch/

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