Worum geht es beim Covid-19-Gesetz?

Das Covid-19-Gesetz erteilt dem Bundesrat zusätzliche Kompetenzen, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf Gesellschaft und Wirtschaft zu mildern. Da eine Bürgervereinigung dagegen das Referendum ergriffen hat, befindet das Schweizer Stimmvolk am 13. Juni.

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Im Frühling vor einem Jahr stieg die Zahl von Corona-Patienten in den Spitälern rasant an. Der Bundesrat musste rasch reagieren. Zum einen ergriff er Massnahmen, um die Bevölkerung vor einer Virusansteckung und die Spitäler vor einer Überlastung zu schützen. Dabei konnte er sich auf das Epidemiengesetz stützen. Zum anderen beschloss er Massnahmen zur Unterstützung von Menschen und Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie litten. Da das Epidemiengesetz keine solchen Massnahmen vorsieht, stützte sich der Bundesrat dabei direkt auf die Bundesverfassung. Diese erlaubt es ihm, bei unmittelbar drohender Gefahr per Notrecht Massnahmen zu ergreifen. Solches Notrecht ist stets auf sechs Monate befristet. Sollen die direkt gestützt auf die Verfassung eingeführten Massnahmen länger gelten, müssen Bundesrat und Parlament ein Gesetz erarbeiten. Dies haben sie im aktuellen Fall mit dem Covid-19-Gesetz getan. Das Gesetz ist bis Ende 2021 befristet und bietet der Regierung eine Grundlage, um die «ausserordentliche Lage» bei Bedarf wieder einzuführen. Allerdings erst nach Rücksprache mit dem Parlament, den 26 kantonalen Behörden des Landes, den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften. 

Abstimmung am 13. Juni

Unter der Federführung des Vereins «Freunde der Verfassung» ist Anfang 2021 das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz zustande gekommen. Es will verhindern, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert werden. Im Zeitpunkt der Abstimmung am 13. Juni 2021 wird das Gesetz bereits während neun Monaten in Kraft sein. Zudem hat das Parlament in der Winter- und Frühjahrssession das Covid-19-Gesetz mehrfach abgeändert und mit neuen Hilfsprogrammen ergänzt. Wenn das Stimmvolk das Gesetz ablehnt, tritt es ein Jahr nach der Annahme durch das Parlament ausser Kraft, also am 25. September 2021. Dies ist von der Verfassung so vorgegeben. Damit würde die gesetzliche Grundlage für die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsleistungen entfallen, auch wenn sie weiterhin nötig sein sollten. Während der Geltungsdauer des Covid-19-Gesetzes bereits ausbezahlte oder in Form von Krediten oder Bürgschaften gewährte Unterstützungen blieben jedoch bestehen. Für Bundesrat und Parlament ist das Covid-19-Gesetz nötig, um die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen. Es erlaubt, Hunderttausende Menschen und Unternehmen finanziell zu unterstützen, die in Not geraten sind. Damit können Leid gemildert und Arbeitsplätze und Löhne gesichert werden.

Das Gesetz ist nötig, um die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen
Bundesrat und Parlament

Kurzarbeit und Erwerbsausfall

Im Covid-19-Paket gibt es vier Arten von Finanzhilfen. Das Instrument der Kurzarbeit dient dazu, in Krisen Kündigungen zu verhindern und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt anstelle des Arbeitgebers für eine gewisse Zeit einen Teil der Lohnkosten. Mit dem Covid-19-Gesetz haben mehr Arbeitnehmer Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung, zum Beispiel Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen oder Lernende. Personen mit tiefen monatlichen Einkommen bis zu 3470 Franken garantiert das Gesetz zudem nicht nur 80 Prozent des Lohnes, sondern die volle Entschädigung. Mit dem Gesetz wurde ausserdem der administrative Aufwand verringert, um Arbeitgeber schnell und unkompliziert zu unterstützen. Von den neu geschaffenen Erwerbsausfallentschädigungen profitieren zahlreiche Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende, die direkt oder indirekt von den Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus betroffen sind – zum Beispiel, wenn sie ihren Betrieb schliessen müssen oder ihre Veranstaltung verboten wird. Anspruch haben auch weitere Personen, die ihre Arbeit unterbrechen müssen, zum Beispiel besonders gefährdete Personen, Personen in Quarantäne oder Eltern, wenn die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet ist.

Härtefälle, Kultur und Sport

Der Bund beteiligt sich an kantonalen Härtefallhilfen für Betriebe, die besonders stark unter den Massnahmen zur Pandemiebekämpfung leiden. Das können Darlehen sein oder A-fonds-perdu-Beiträge. Von solchen Härtefallhilfen profitieren insbesondere Restaurants, Hotels, Reiseunternehmen oder die Eventbranche. Auch Kultur und Sport sind vom Veranstaltungsverbot sehr stark betroffen. Das Gesetz regelt deshalb die Unterstützung von Kulturunternehmen im professionellen oder Laien-Bereich, von Klubs der professionellen und halbprofessionellen Ligen im Fussball, Eishockey, Basketball, Volleyball, Handball und Unihockey sowie von einheimischen Medien, bei denen die Werbeeinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie ebenfalls eingebrochen sind.

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