Zankapfel Eigenmietwert: komplexes Reizthema – kurz erklärt

Zum wiederholten Mal sind auf Bundesebene Bestrebungen im Gang, den Eigenmietwert als «Steuerstrafe» für Eigenheimbesitzer abzuschaffen. In den vergangenen 20 Jahren sind solche und ähnliche Vorhaben immer wieder gescheitert. Wie’s diesmal ausgeht, ist offen. Wir versuchen
etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

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Um was gehts grundsätzlich?
Wer in einer selbstbewohnten Immobilie lebt, egal ob allein, als Paar oder Familie, versteuert den sogenannten Eigenmietwert seines Daheims als Einkommen. Dieses Einkommen («Wert der eigenen Miete») wurde Ende Jahr nicht tatsächlich realisiert – es wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet.

Wie hoch ist der Eigenmietwert?
Bei Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentum entspricht der Eigenmietwert in der Regel etwa 4 Prozent des Steuerwertes. Dieser basiert auf dem Gebäudeversicherungswert des Objekts abzüglich der Altersentwertung und zuzüglich des relativen Landwertes, auf dem das Gebäude steht. In der Regel liegt der Eigenmietwert bei 60 bis 70 Prozent dessen, was für ein vergleichbares Objekt an effektiver Miete fällig würde. Laut Bundesgerichtsentscheid darf er die 60-Prozentmarke nicht unterschreiten.

Konkretes Beispiel?  
Schätzt die kantonale Steuerbehörde, dass man seine Eigentumswohnung, die man selbst bewohnt, zu einem Preis von 2’500 Franken pro Monat vermieten könnte, so liegt der Marktwert der Jahresmiete bei 30’000 Franken (12 x 2’500.–). Wird der Eigenmietwert (gemäss gängiger Praxis) auf 70 Prozent des effektiven Marktwerts festgelegt, ergibt sich ein Total von 21’000 Franken. Dieser Betrag als Eigenmietwert dem Vermögen zugerechnet – und muss somit versteuert werden.

Wie steht’s um die Abschaffung?
Zweimal ist die Idee bereits an der Urne gescheitert und mehrfach im Parlament. Nun will der Ständerat den umstrittenen Eigenmietwert erneut kippen. 2021 hat er sich für die Abschaffung ausgesprochen (mit 20 zu 17 Stimmen und 2 Enthaltungen allerdings knapp). Gleichzeitig sollen bei diesen Liegenschaften Abzugsmöglichkeiten – etwa für Unterhaltskosten oder Energiesparen – auf Bundesebene aufgehoben werden. Selbstgenutzte Zweitliegenschaften hingegen sollen steuerbar bleiben, ebenso die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften. Der Bundesrat geht hier einen Schritt weiter als die Mehrheit des Ständerates: Er möchte den Eigenmietwert am liebsten auch für Zweitliegenschaften abschaffen – und somit einen vollumfänglichen Systemwechsel vollziehen. Dagegen wehren sich die kantonalen Finanzdirektoren, sie möchten von einem Systemwechsel nichts wissen und fordern, nicht auf das Geschäft einzutreten. Dieses liegt nach dem Ständerat nun im Nationalrat. Vertreter der Ratslinken (SP, Grüne) haben bereits mit einem Referendum gedroht, sollte die Abschaffung auch von der grossen Kammer gutgeheissen werden. Damit käme es – einmal mehr – zu einer Volksabstimmung.

Wieso so umstritten?
Die aktuelle Vorlage wird kritisiert, weil sie nur einen teilweisen Systemwechsel vorsieht. Denn Zweitliegenschaften sollen nach wie vor besteuert werden. Zweitheimbesitzer müssten so weiterhin Eigenmietwert bezahlen, könnten aber trotzdem keine Abzüge geltend machen. Zudem werden, um das Klimaziel 2050 zu erreichen, die Energiespar- und Umweltschutzabzüge weithin als sinnvoll erachtet. Solche Abzüge könnten aber nicht mehr gemacht werden. Last but not least wird die angestrebte Abschaffung natürlich auch aus finanziellen Gründen scharf kritisiert: Denn die befürchteten Steuerausfälle lägen – bei heutigem Hypothekarzinsniveau – laut Experten bei rund 1,6 Milliarden Franken. Je nach konkreter Ausgestaltung des Gesetzes könnten die Auswirkungen auf den Fiskus allerdings variieren.

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