Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wurden im letzten Dezember deutlich verschärft. Gleichzeitig präsentierten Bund und Kanton Härtefallmassnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronamassnahmen abzufedern. Der KGL hat deshalb eine Umfrage bei den besonders betroffenen Unternehmen durchgeführt, um die Situation besser zu beurteilen. Die Umfrage fand zwischen dem 8. und 11. Januar statt und wurde an Unternehmen der Detaillisten-, Hotellerie- und Veranstaltungsbranche versendet. Davor führte zudem Gastro Luzern eine eigene Umfrage durch. Insgesamt 360 Betriebe nahmen an den Umfragen teil.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Betroffenheit sehr unterschiedlich ausfällt. Bei 22 Prozent der Betriebe fiel der Umsatz 2020 nicht schlechter als in den Vorjahren aus. Bei rund 50 Prozent der Betriebe ist der Umsatz um 10-30 Prozent gesunken. Sie gelten Stand heute also nicht als Härtefälle und sind nicht anspruchsberechtigt. Rund ein Viertel der Befragten verzeichnen Umsatzeinbussen von 40 Prozent oder mehr. Die Betroffenheit dürfte sich mit den aktuell geltenden sowie möglichen zukünftigen Massnahmen laufend akzentuieren.
Einen Antrag auf Härtefallentschädigung haben bisher rund 10 Prozent der Unternehmen eingereicht. Davon erachteten die Hälfte das Antragsformular als anspruchsvoll oder gar sehr anspruchsvoll. Darunter dürften vor allem die Kleinstunternehmen fallen. 12 Prozent der Unternehmen planen zudem, noch einen Antrag einzureichen. Die Gründe, warum betroffene Unternehmen bisher keinen Antrag eingereicht haben, sind unterschiedlich. Am meisten genannt wurde, dass die notwendige Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht vorhanden ist. Hier dürften viele Unternehmen dazugehören, die engagiert und innovativ der Krise trotzten, um so ihr Unternehmen und die Arbeitsplätze zu erhalten, zum Beispiel mit dem Aufbau eines Lieferservices im Gastrobereich. Sie erreichen das Kriterium der Umsatzeinbusse oft knapp nicht. Ein weiterer Grund für das Nichteinreichen eines Antrags ist der hohe und fixe Kreditanteil der Härtefallmassnahmen im Kanton Luzern. Entsprechend fordern viele Unternehmen einen höheren A-fonds-perdu-Anteil oder andere Kriterien bei der Härtefallregelung.
Der KGL erwartet, dass Bund und Kanton der aktuellen Situation der betroffenen Unternehmen, die sich in den kommenden Wochen zuspitzen wird, Rechnung tragen. Dies gilt es insbesondere auch beim 2. Dekret der Härtefallregelung im Kanton Luzern einzubeziehen. Es ist für die Luzerner KMU-Wirtschaft wichtig, dass die Gelder, die von Bund und Kanton gesprochen werden, auch tatsächlich bei den Unternehmen ankommen.