Kündigung infolge Corona: Was passiert mit der Vorsorge?

Arbeitsverbote, Auftragseinbrüche, Kurzarbeit. Viele Unternehmen befinden sich wegen Corona in einer schwierigen Situation. Nicht selten kommt es zu Kündigungen. Welche Auswirkungen hat das für die betroffenen Mitarbeitenden in Bezug auf ihre Vorsorge?

Veröffentlicht am
Schlagwörter

Wenn ein Unternehmen Kündigungen aussprechen muss, bringt das für Mitarbeitende nicht nur kurzfristig existenzielle Sorgen, sondern stellt auch hinsichtlich ihrer Altersvorsorge eine Herausforderung dar. Wer fest angestellt ist, geniesst einen guten Vorsorgeschutz. Der Arbeitgeber meldet seine Arbeitnehmenden bei der AHV/IV/EO und ALV an, schliesst eine Unfallversicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle ab und meldet sie ab einem gewissen Einkommen für die berufliche Vorsorge an. Eine Krankentaggeldversicherung ist bis heute nicht obligatorisch. Die meisten Firmen schliessen jedoch eine solche für ihre Mitarbeitenden ab. Zudem schreiben viele Gesamtarbeitsverträge ebenfalls eine Krankentaggeldversicherung vor. Die Versicherung deckt den Verdienstausfall während der ersten zwei Jahre bei einer Krankheit ab.

Nachdeckung im Kündigungsfall

Der betroffenen Person steht bei der Unfallversicherung eine Nachdeckung von 31 Tagen zu. Danach verliert sie den Versicherungsschutz, kann aber durch eine Abredeversicherung den Schutz für Nichtberufsunfälle um sechs Monate verlängern. Dauert die Erwerbspause länger als sechs Monate, lässt sich ein Lohnausfall nur noch über private Ver-sicherungen abdecken. Für die Risiken Tod und Invalidität bleiben die Arbeitnehmenden einen Monat nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung versichert. Der Versicherungsschutz kann nicht verlängert werden. Das geäufnete Sparguthaben wird wahlweise auf ein Freizügigkeitskonto/-depot oder auf eine Freizügigkeitspolice überwiesen. Ältere Arbeitslose, die nach Vollendung des 58. Altersjahres ihre Stelle verlieren, können ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung unterstellt bleiben. Sie haben die gleichen Rechte wie die anderen Versicherten. Bei der privaten Krankenkasse ist die Heilungskostendeckung infolge Unfall wieder einzuschliessen und durch eine Meldung bei der AHV können Beitragslücken und allfällige Rentenkürzungen verhindert werden.

Krankentaggeld-Leistungen

Arbeitslose, die zum Bezug von Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) berechtigt sind, werden über die ALV automatisch bei der Suva gegen Nichtbetriebsunfall versichert. Zwei Drittel der Prämien gehen zu Lasten des Versicherten. Die Risikodeckung, die bisher bei der Pensionskasse bestanden hat, wird nun im Umfang des gesetzlichen Minimums bei der staatlichen Auffangeinrichtung abgedeckt. Die Prämien gehen je hälftig zu Lasten der ALV und der Arbeitslosen. Achtung! Bei der ALV sind keine Krankentaggeld-Leistungen versichert. Mit dem Austritt beim letzten Arbeitgeber haben sie das Recht innert 90 Tagen in die Einzeltaggeld-Versicherung des Arbeitgebers überzutreten. Wem diese Lösung zu kostspielig ist, der kann bei seiner privaten Krankenkasse eine Krankentaggeld-Lösung beantragen. Im Falle von Kurzarbeit werden die Sozialversicherungen weiterhin auf dem 100-prozentigen Bruttolohn abgerechnet, damit keine Lücken in der Vorsorge entstehen.

Weiter vorsorgen über Säule 3a

Die private Altersvorsorge ruht bei Arbeitslosigkeit. Arbeitslose dürfen jedoch weiterhin bis zu 6883 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen, da die ALV-Taggelder AHV-pflichtiges Einkommen darstellen, das Voraussetzung für den Abzug einer Säule 3a ist. Gekündigten Arbeitnehmenden sowie Arbeitgebern, die gekündigte Mitarbeitende unterstützen möchten, stehen wir bei Fragen zur drohenden Arbeitslosigkeit oder allgemein zur Vorsorge gerne zur Verfügung.

Modal zum Teilen dieser Seite
  1. Sie befinden sich hier: Home - KGL
  2. Gut zu wissen
  3. Kündigung infolge Corona: Was passiert mit der Vorsorge?