«Ein Ja ermöglicht die Weiterführung der Finanzhilfen an KMU»

Mitte-Nationalrat Leo Müller war bei der Ausarbeitung des Covid-19-Gesetzes an vorderster Front mitbeteiligt. Im Interview mit unserer Zeitung erklärt er, warum er zu 100 Prozent hinter der Vorlage steht.

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Leo Müller, die Gegner befürchten, dass das  Covid-19-Gesetz zum Präzedenzfall für eine autoritäre Herrschaft des Bundesrates wird.

Im Gegenteil. Der Gesetzgebungsprozess, der in der Bundesverfassung explizit gefordert ist, verleiht dem politischen Verfahren zusätzliche demokratische Legitimität und bietet der Bevölkerung und den Firmen ein Gefühl der Sicherheit. Zudem ist das Covid-19-Gesetz bis Ende 2021 befristet.

Können wir davon ausgehen, dass bei einer Ablehnung des Gesetzes auch die bundesrätlichen Massnahmen beendet werden?

Nein. Am 13. Juni wird weder über die Masken- noch über die Homeoffice-Pflicht abgestimmt. Weder über Impfungen, noch darüber, wie lange die Restaurants geschlossen sein sollen. All diese Themen regelt der Bundesrat auf der Grundlage des Epidemiengesetzes, das das Stimmvolk 2013 mit deutlicher Mehrheit angenommen hat.

Das neue Gesetz erlaubt dem Bundesrat, für wichtige Arzneimittel Ausnahmen von der Zulassungspflicht vorzusehen. Ist das nicht gefährlich?

Der Bundesrat hat in der Beratung des Gesetzes im Parlament festgehalten, dass dies für Covid-19-Impfstoffe nicht gelten soll. Impfstoffe werden erst dann zugelassen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie sicher, wirksam und von hoher Qualität sind. Das Gesetz ermöglicht zudem, dass der Bund die Kosten von Coronatests übernimmt.

Hand aufs Herz: Rechtfertigt die im Mehrjahresvergleich nicht überdurchschnittliche Todesfallrate die massiven Eingriffe in die Gewerbefreiheit?

Da kann man tatsächlich geteilter Meinung sein. Persönlich denke ich, dass die getroffenen Massnahmen aus gesundheitspolitischer Perspektive lange Zeit absolut nötig waren. Und jetzt hat der Bundesrat ja einen Lockdown-Ausstiegsplan skizziert. Aber egal, auf welcher Seite man steht: Ein Nein zur Vorlage führt nicht zur Aufhebung irgendwelcher behördlicher Massnahmen. Einzig die bereits zugesagten Finanzhilfen für gebeutelte KMU können nicht weiter ausbezahlt werden.

Bei einem Nein würden die Finanzhilfen von Bund und Kantonen erst per 25. September 2021 gestoppt. Braucht es das Gesetz darüber hinaus überhaupt noch?

Ja. Es ist noch nicht absehbar, wie lange die Pandemie andauern wird – und demzufolge, wie lange die Finanzhilfen nötig sein werden. Das Covid-19-Gesetz ermöglicht es Bundesrat und Parlament, weiterhin rasch finanziell zu helfen, wenn die Entwicklung der Krise es nötig macht. Wenn das Gesetz dagegen abgelehnt wird, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

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