Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse verbessern die Altersleistung, ermöglichen Steuervorteile und federn die sinkenden Umwandlungssätze ab. Um die Steuerprogression zu brechen, sind die Einkäufe auf mehrere Jahre zu verteilen. Beachten Sie aber einige Kriterien.
Vorbezüge für Wohneigentum
Einkäufe werden steuerlich erst wieder zum Abzug zugelassen, wenn alle Vorbezüge für Wohneigentum zurückbezahlt sind. Die seinerzeit bezahlten Steuern werden auf Antrag innert drei Jahren nach deren Wiedereinzahlung zinslos zurückerstattet.
Sperrfrist bei (Teil-)Kapitalbezug
Bei Einkäufen in die PK bleibt das Kapital vor der (Früh-)Pensionierung für drei Jahre seit dem letzten Einkauf gesperrt. Bei Rentenbezug sind Einkäufe bis zur Pensionierung möglich. Bei hohem Vorsorgekapital sind Bezüge in Kapitalform generell steuerlich vorteilhafter.
Deckungsgrad der Pensionskasse
Bei Unterdeckung der Pensionskasse besteht das Risiko, dass nur das Kapital in Höhe des Deckungsgrades ausbezahlt wird oder dass der schlechte Deckungsgrad eine tiefere oder gar Null-Verzinsung zur Folge hat. Wichtig: Deckungsgrad und Verzinsung der Pensionskasse regelmässig prüfen.
Rückgewähr im Todesfall
Vor einem Einkauf ist unbedingt zu prüfen, ob die volle Rückgewähr versichert ist. Das heisst, die freiwilligen Einkäufe werden im Todesfall zu 100% an die Hinterbliebenen zurückerstattet. Ist die Rückgewähr nicht versichert, kann es sein, dass im Todesfall vor Pensionierung ein Teil der Einkäufe verloren geht bzw. bei der Pensionskasse bleibt.
Vorzeitiger Kapitalbezug
Kapital kann vor der Pensionierung bezogen werden für die Amortisation und/oder Renovation des dauernd selbstgenutzten Eigenheims, für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb oder für die definitive Ausreise ins Ausland (Einschränkungen innerhalb EU/EFTA- Raum). Die Sperrfrist von drei Jahren seit dem letzten Einkauf gilt auch hier.
Steuerliche Aspekte
Wird im gleichen Jahr ein Einkauf in die Pensionskasse getätigt und Kapital aus einer Säule 3a bezogen, könnte dies allenfalls zu einer Verrechnung führen, bzw. der Einkauf könnte nicht zum Abzug zugelassen werden. Bei grösseren Einkaufssummen empfiehlt sich ein Ruling bei den Steuerbehörden.
Gelder bei der Pensionskasse, auf einem Freizügigkeits- oder auf einem Säule-3a-Konto sind steuerfrei. Renten der Pensionskasse sind zusammen mit der AHV zu 100 Prozent im Einkommen steuerbar.
Kapitalbezüge aus Vorsorgeguthaben werden getrennt vom Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Mehrere Kapitalbezüge inklusive jener von Ehegatten, die im gleichen Jahr ausbezahlt werden, werden für die Besteuerung zusammengerechnet. Es empfiehlt sich, Auszahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen.
Durch Reduktion des Pensums und Erwerbseinkommens ist im Umfang der Teilpensionierung ein Teilkapitalbezug aus der Pensionskasse möglich. Die Steuerbehörden lassen in der Regel drei Pensionsschritte zu. Dadurch lässt sich die Steuerprogression brechen. Neben der steuerlichen Sichtweise sind der Zins- und Zinsenzinseffekt sowie die Sparbeiträge in den letzten Jahren vor Pensionierung nicht zu unterschätzen. Oft sind sie höher als eine Steuerersparnis durch einen Teilkapitalbezug.